Aktuelles - Planungen


Bauleitplanung in der Gemeinde Hünfelden, OT Dauborn
Bebauungsplan „Lärmschutzwall südwestlich der BAB 3“ sowie 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat am 31.05.2011 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lärmschutzwall südwestlich der BAB 3“ im Ortsteil Dauborn sowie die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Hünfelden das Planungsbüro Fischer beauftragt, das hierzu notwendige Verfahren durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Lärmschutzwalles entlang der Bundesautobahn A3 geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit für die Errichtung von Photovoltaikanlagen entlang der nach Süden ausgerichteten Böschungsbereiche geschaffen werden. Zur Ausweisung kommt daher ein Lärmschutzwall sowie ein Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik gemäß § 11 (2) BauGB.

Die Pläne können unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen werden.

Die IHK Limburg wird als Träger öffentlicher Belange zur Bauleitplanung gehört und kann bis 07.10.2011 eine Stellungnahme abgeben.


Bauleitplanung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)
Bebauungsplan „Auf dem Sieghaus / Struth“; 1. Änderung in den Ortsteilen Hausen und Fussingen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Am 25.05.2011 ist die Änderung des v. g. Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB beschlossen worden. Zeitgleich wurde der Änderungsplan zu öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB beschlossen.
Städtebauliches Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb des gesamten, im Bebauungsplan „Auf dem Sieghaus / Struth“ bislang festgesetzten Gewerbegebietes zu schaffen.
Die Pläne können von Mitgliedsunternehmen bei der IHK Limburg eingesehen werden.
Die IHK Limburg wird als Träger öffentlicher Belange zur Bauleitplanung gehört und kann bis 11. Juli 2011 eine Stellungnahme abgeben.


Bauleitplanung der Stadt Limburg, Innenstadt
Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhabens- und Erschließungsplan „Gartencenter an der B8 / Westerwaldstraße“ Limburg (Innenstadt)

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat in ihrer Sitzung am 07.02.2011 beschlossen, den o. g. Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 16.02.2011 bis einschließlich 16.03.2011 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Werner- Senger-Str. 10, Zimmer 505, in 65549 Limburg statt.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes und zu dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht vorgebracht werden. Die Pläne können von Mitgliedsunternehmen auch bei der IHK Limburg eingesehen werden.

Die IHK Limburg wird als Träger öffentlicher Belange zur Bauleitplanung gehört und kann bis 16.03.2011 eine Stellungnahme abgeben. Anregungen dazu von Seiten der Mitgliedsunternehmen sind immer willkommen.



Bauleitplanung der Gemeinde Elz
Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Die Gemeindevertretung Elz hat am 17.03.2008 den Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ gefasst.

Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es, in ihrem zentralörtlichen Verflechtungsbereich die Grundversorgung der Bevölkerung durch die Ansiedlung großflächigen Lebensmitteleinzelhandels sicherzustellen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a (2) BauGB durchgeführt. Der von der Plandarstellung abweichende Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bebauungsplan liegt nach § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB einschließlich der Begründung und der Verkehrsentwicklung, der Schallimmissionsprognose, der Darlegung der Erschließungssituation, des Abweichungsantrags von den Zielen der Raumordnung sowie eines Aktenvermerks zur weiteren regionalplanerischen Abstimmung im Zeitraum vom 24.02.2011 bis einschließlich 23.03.2011 in der Gemeindeverwaltung Elz, Rathausstraße 39 in 65604 Elz zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Die Pläne können von Mitgliedsunternehmen auch bei der IHK Limburg eingesehen werden.

Die IHK Limburg wird als Träger öffentlicher Belange zur Bauleitplanung gehört und kann bis 23.03.2011 eine Stellungnahme abgeben. Anregungen dazu von Seiten der Mitgliedsunternehmen sind immer willkommen.



Bauleitplanung in der Gemeinde Beselich, Ortsteil Obertiefenbach
Bebauungsplan „In den Elfmorgen“ 3. Änderung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der im Plangebiet ansässigen Discounterfiliale geschaffen werden.

Die Fa. AldiSüd betreibt seit dem Jahr 2003 in der Hauptstraße 75 in Beselich-Obertiefenbach eine Discounterfiliale. Diese liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In den Elfmorgen“, der den Standort als Sondergebiet, Zweckbestimmung Einzelhandel ausweist und formuliert, dass hier großflächiger Lebensmitteleinzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche von 752 qm (Haupt- und Nebensortiment) zulässig ist. Um den heute üblichen Standards des Betreiberunternehmens an die Warenpräsentation sowie die filialinterne Logistik entsprechen zu können, ist diese Verkaufsstelle auf eine Verkaufsfläche von 970 qm zu erweitern. Dies soll durch die Herausnahme einer gebäudeinternen Trennwand und einen seitlichen Anbau in Richtung Parkplatz, in dem Pfand- und Backautomat untergebracht werden, erfolgen.

Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von Montag, dem 13.09.2010, bis einschließlich Freitag, dem 15.10.2010, im Rathhaus der Gemeinde Beselich, Ortsteil Obertiefenbach, Steinbacher Str. 10, 1. OG, Zimmer 9, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Pläne können von Mitgliedsunternehmen auch bei der IHK Limburg eingesehen werden.
Die IHK Limburg wird als Träger öffentlicher Belange zur Bauleitplanung gehört und kann bis 15.10.2010 eine Stellungnahme abgeben.






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