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BauleitplanungDie IHK wird von den Städten und Gemeinden ihres Bezirks an der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen beteiligt. Damit die IHK eine Stellungnahme erarbeiten kann, mit der Bedenken und Anregungen vorgebracht werden können, bittet sie die Unternehmen um Hinweise auf unternehmerische Belange, die von den Planungen betroffen sein könnten. Die jeweiligen Planungsunterlagen können bei der IHK bzw. während der öffentlichen Auslegung in den Bau- und Planungsämtern eingesehen werden. Die Kammer empfiehlt den Unternehmen, die Planungsunterlagen im eigenen Interesse zu sichten. Denn Bauleitpläne können, nachdem sie Rechtskraft erlangt haben, u.U. die Nutzungsmöglichkeit von Betriebsgrundstücken einschränken.
KontaktIHK Limburg
Walderdorffstraße 7
65549 Limburg, LahnAlfred Jung
Geschäftsbereichsleiter: Standortpolitik und International
Tel.: 06431/210-140
Fax: 06431/210-205
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