Landesplanung und Raumordnung

Im Bereich der Raumordnung und Landesplanung legen die betroffenen staatlichen Institutionen Ziele für eine anzustrebende räumliche Entwicklung im jeweiligen Planungsgebiet fest. Solche Vorgaben existieren mittlerweile seitens der Europäischen Union, der Bundesrepublik und dem Land Hessen. Den Bundesländern steht in diesem Bereich die Planungshoheit zu. Die IHK gibt Informationen über die aktuellen Zielsetzungen und die jeweils vorliegenden Raumordnungspläne weiter. Bei der Erstellung dieser Planvorgaben bemüht sie sich, die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen in die Diskussion einzubringen.