Raumordnungsverfahren

Raumordnungsverfahren werden von Amts wegen oder auf Antrag eines Planungsträgers durchgeführt. In diesem Rahmen wird überprüft, inwieweit raumbedeutsame Vorhaben bzw. Planungen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Diese sind in Raumordnungsplänen festgelegt. Solche Verfahren werden eingeleitet, wenn eine beabsichtigte Maßnahme (wie etwa gewerbliche Bauprojekte oder Infrastrukturmaßnahmen) unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsam ist. In diesen Verfahren werden auch die IHK als Träger öffentlicher Belange gehört. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu Verfahrensfragen.