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rechts das zugehörige Untermenü in der pass-
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Das Untermenü kann weggescrollt werden,
in diesem Fall wieder ganz nach oben scrollen.Mit Klick auf den Geschäftsfeldbutton erhalten
Sie mehr Informationen über die Ziele und
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RaumordnungsverfahrenRaumordnungsverfahren werden von Amts wegen oder auf Antrag eines Planungsträgers durchgeführt. In diesem Rahmen wird überprüft, inwieweit raumbedeutsame Vorhaben bzw. Planungen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Diese sind in Raumordnungsplänen festgelegt. Solche Verfahren werden eingeleitet, wenn eine beabsichtigte Maßnahme (wie etwa gewerbliche Bauprojekte oder Infrastrukturmaßnahmen) unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsam ist. In diesen Verfahren werden auch die IHK als Träger öffentlicher Belange gehört. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu Verfahrensfragen.