Ein kleiner Navigationshinweis:
Wenn Sie mit der Maus über den linken Bereich
der Geschäftsfelderbuttons fahren, erscheint
rechts das zugehörige Untermenü in der pass-
enden Farbe.
Das Untermenü kann weggescrollt werden,
in diesem Fall wieder ganz nach oben scrollen.Mit Klick auf den Geschäftsfeldbutton erhalten
Sie mehr Informationen über die Ziele und
Themen der Geschäftsbereiche.
GefahrgutGefahrgutbeauftragte
Untenehmen, die regelmäßig mit nach der Gefahrgutverordnung bestimmten Güter umgehen (sie verpacken, verladen oder transportieren) haben einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Er muss für seine Aufgabe geschult sein. Diese Schulung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Die IHK erkennt den Schulungsträger an und überwacht die Schulungslehrgänge.
Gefahrgutfahrer
Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert - das sind Tankwagenfahrer, aber auch Fahrer von Stückguttransporten, wenn es sich um Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung handelt - muss im In- und Ausland nachweisen, das er erfolgreich an einer sogenannten Gefahrgutschulung erfolgreich teilgenommen hat. Eine regelmäßige Fortbildung ist ebenfalls erforderlich.Wie bei den Gefahrgutbeauftragten erkennt die IHK spezielle Gefahrgutfahrerlehrgänge an und stellt die Bescheinigungen über eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme aus.
Ihre Ansprechpartner:
Gefahrgutservicestelle WetzlarFrau Elke Walther
Tel.: 06441/ 9448-1530
e-mail: walther@lahndill.ihk.de
Frau Simone Hedrich-Schmidt
Tel.: 06441/ 9448-1520
e-mail: hedrich-schmidt@lahndill.ihk.de
http://www.ihk-dillenburg.de/umwelt/gefahrgt.htm