Gastgewerbe


Hotel- und Gaststättengewerbe in der Region Im IHK-Bezirk Limburg (entspricht dem Landkreis Limburg-Weilburg) sind zahlreiche Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes ansässig. Im Durchschnitt halten sie einen Anteil von etwa 7 % an der Anzahl der IHK-Mitgliedsunternehmen.



Infoblätter/Merkblätter

Hier finden Sie einige detaillierte Infoblätter/Gesetzestexte für das Gastgewerbe:
      

    Checklisten für das Gastgewerbe:
Eröffnung/Übernahme eines Gastgewerbes
 
Gaststättengesetz  
GEMA  
Getränkeschankanlagen  
   
   
   


Gaststättenunterrichtung

Eine der personenbezogenen Voraussetzungen im Rahmen der Gaststättenerlaubnis ist die Bescheinigung einer IHK, wonach der Antragsteller über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann (gem. § 4 Gaststättengesetz). Details zur Gaststättenunterrichtung der IHK Limburg finden Sie hier.


Nichtraucherschutz

Hier finden Sie die aktuelle Regelung: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz - HessNRSG)

Historie:

Seit Oktober 2007 gilt in Hessen ein umfassender Nichtraucherschutz. Mit dem HessNRSG war das Rauchen u. a. in Gaststätten verboten worden. Ab Oktober 2007 sah das Gesetz Ausnahmen in abgetrennten Nebenräumen, u. a. in Gaststätten vor, soweit sie besonders gekennzeichnet waren.

Das Nichtraucherschutzgesetz war von vielen herbeigewünscht. Viele jedoch sorgten sich auch vor den wirtschaftlichen Konsequzenzen. Um diese Folgen ging es der IHK Limburg in Ihrer Umfrage zum Nichtraucherschutzgesetz Ende 2007.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte in 2008 zu Nichtraucherschutz-Regelungen der Länder Berlin und Baden-Württemberg. Beiden Ländern wurde auferlegt, den Nichtraucherschutz bis Ende 2009 neu zu regeln; bis dahin galten Übergangsregelungen: In Einraumkneipen, die lediglich eine Schankerlaubnis hatten und kleiner als 75 qm waren, bestand kein Rauchverbot, soweit Jugendliche unter 18 Jahren keine Zutritt hatten und die Gaststätte als Rauchergaststätte gekennzeichnet war.

Das Hessische Gesundheitsministerium hatte den kommunalen Ordnungsämtern unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts empfohlen, die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts im Bezug auf das Rauchen in Einraumkneipen zu berücksichtigen.

Aktuelle Regelung:

Im März 2010 trat eine Änderung des HessNRSG in Kraft. Bezogen auf Gaststätten gelten seitdem folgende Kernregelungen:

Das Rauchverbot gilt nicht in:

1. vollständig abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt zu diesen Räumen verboten.
2. Gaststätten mit weniger als 75 qm Gastfläche und ohne vollständig abgetrennten Nebenraum, wenn keine oder nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen verabreicht werden. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt verboten.
3. Gaststätten und vollständig abgetrennten Nebenräumen, wenn ausschließlich individuell bestimmte Personen aufgrund einer personengebundenen Einladung des Veranstalters bewirtet werden, anderen Personen der Zutritt nicht gestattet ist und die Veranstaltung nicht gewerblichen Zwecken dient (geschlossene Gesellschaft)

Es bestehen folgende Hinweis- und Kennzeichnungspflicht (gut sichtbar!):

- Nebenräume als Raucherraum (zu 1.)
- Gaststätten als Rauchergaststätten (zu 2.)
- Zutrittsverbot für Jugendliche (zu 1. und 2.)
- Zutrittsverbot (zu 3.)

Der Gaststättenbetreiber ist für die Durchsetzung von Rauch- bzw. Zutrittsverbot sowie die Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten verantwortlich.


Jugendschutz

Nach § 3 JuSchG haben Veranstalter und Gewerbetreibende die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Soweit sie öffentliche Filmveranstaltungen anbieten, kommt zusätzlich eine besondere Kennzeichnungs- und Informationspflicht nach §§ 11 - 14 hinzu.

Für weitere Informationen steht der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Limburg-Weilburg, Tel. 06431/209-0, zur Verfügung.



Statistik

Eine Reihe von interessanten Statistiken für das Gastgewerbe finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes.



Stadtentwicklung

Für die IHKs ist das Themenfeld Stadtentwicklung von großer Bedeutung. Eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung und eine nachhaltige Entwicklung der Stadtfunktionen ist eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region. Stadtentwicklung ist auch für das Gastgewerbe immer wieder ein wichtiger Aspekt. Details zu u. a. den Themen INGE / BIDs und "Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen" finden Sie hier.



Weitere IHK-Angebote (Auswahl)


Sprechtage, Seminare und Lehrgänge in der IHK helfen zahlreichen Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie. Hier finden Sie das aktuelle Veranstaltungsprogramm der IHK Limburg.

Bei betriebswirtschaftlichen Problemen unterstützen wir Gastwirte und Hoteliers bei der Krisenbewältigung gerne gemeinsam mit der KfW-Mittelstandsbank über das Projekt "Runder Tisch".

Speziell für Ihre Branche hilft der DIHK-Leitfaden "Was der Gastwirt wissen muss". Diese und weitere praxisnahe und preisgünstige Broschüren können Sie über Ihre IHK beziehen. Details zu aktuell lieferbaren Titeln finden Sie hier.

Über die IHK-Börsen können Restaurants, Hotels oder andere gastwirtschaftliche Unternehmen kostenfrei u. a. Auszubildende oder Praktikanten finden, national und international Kooperationen anbahnen. Für den Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge können Sie nach Übernahmeinteressenten recherchieren oder selbst inserieren. Eine Übersicht aller IHK-Börsen finden Sie hier.

Sie suchen nach neuen Geschäftskontakten für Ihr Unternehmen? Adressauskünfte aus dem IHK-Datenbestand helfen dabei kostengünstig und regionalspezifisch. Details zu unserem Angebot finden Sie hier.

Wir halten für Sie eine Reihe von Musterverträgen bereit; auch Hinweise für AGB finden Sie hier.

Nutzen Sie auch unsere zahlreichen Steuerinformationen mit dem Realsteueratlas, den Hebesätzen der Gemeinden in der Region, Merkblättern für Existenzgründer, zur Steuernummer auf Rechnungen etc. Die vollständige Übersicht finden Sie hier.



Kontakte (Auswahl)

IHK Limburg
Walderdorffstraße 7
65549 Limburg, Lahn

     David Rickert
     Geschäftsbereichsleiter Starthilfe und Unternehmensförderung
     Tel.: 06431/210-130
     Fax: 06431/210-205
     E-Mail: d.rickert@limburg.ihk.de

        zu grundsätzlichen Fragen der Branche

     Silvia Kremer
     Service-Center
     Tel.: 06431/210-160
     Fax: 06431/210-205
     E-Mail: s.kremer@limburg.ihk.de

        zu Fragen rund um die Gaststättenunterrichtung


DEHOGA Bundesverband
(Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Tel.: 030/726252-0
Fax: 030/726252-42
E-Mail: info@dehoga.de
Internet: www.dehoga.de


Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e. V.
DEHOGA Hessen
Augusta-Viktoria-Str. 6
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611/99201-0
Fax: 0611/99201-122
E-Mail: info@hoga-hessen.de
Internet: www.hoga-hessen.de


Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)
Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim
Tel.: 0621/4456-0
Fax: 0621/4456-3645
E-Mail: info@bgn.de
Internet: www.bgn.de


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