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Qualifizierungspflicht für Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrerregelung führt zu Problemen für das Verkehrsgewerbe
Am 10. September 2009 ist es soweit: Die neue Berufskraftfahrerregelgung tritt auch für Fahrer von LKWs mit über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht in Kraft. Jeder, der nach diesem Stichtag einen Führerschein in der Klasse C erwirbt, um im gewerblichen Kraftverkehr tätig zu sein, benötigt eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation. Für Busfahrer gilt diese Regelung schon seit dem 10.09.2008. Diese lässt sich auf drei Arten erwerben:
- Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in (IHK) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (IHK) - Besuch eines 140-stündigen Lehrgangs eines dafür zugelassenen Anbieters und Bestehen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung der IHK - Bestehen einer 3,5-stündigen praktischen und 4-stündigen theoretischen Prüfung der IHK nach Erwerb der Fahrerlaubnis (ohne vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgang)
Alle Berufskraftfahrer "sowohl jene, die vor den Stichtagen bereits Inhaber eines Führerscheins sind, als auch jene, die ihre Qualifikation nach den neuen Vorschriften nachgewiesen haben " benötigen künftig alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildungsschulung, um ihre Fahrerlaubnis aufrecht zu erhalten. Die Schulung kann in einzelne mindestens 7-stündige Blöcke in diesem 5-Jahres-Zeitraum aufgeteilt werden. Die Weiterbildungsanbieter müssen auch hier zugelassen sein.
Durch diese Vorschriften wird der Zugang zum Beruf des Kraftfahrers künftig deutlich erschwert. Die EU, die die Berufskraftfahrerregelung mit einer Richtlinie im Jahr 2003 initiiert hat, will mit diesen Vorgaben die Verkehrssicherheit verbessern, zu einem Kraftstoff sparenden und Material schonenden Fahrverhalten beitragen und letztlich das Berufsbild des Kraftfahrers EU-weit aufwerten. Die Bundesregierung hat sich diese Ziele in der Umsetzung im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und einer zugehörigen Verordnung im Jahr 2006 zu Eigen gemacht.
Die Ziele der Regelung sind sicherlich sinnvoll und nachvollziehbar. Die Konsequenzen der Vorschriften für das Verkehrsgewerbe wurden durch den Gesetzgeber aus Sicht der IHK aber deutlich unterschätzt:
- Prüfungen, Prüfungsvorbereitung und die regelmäßige Fortbildung werden dem Verkehrsgewerbe zusätzliche Kosten verursachen: kurzfristig durch die in der Regel vom Arbeitgeber erwartete Kostenübernahme, mittel- bis langfristig durch Lohnkostensteigerungen, die mit dem veränderten Anforderungsprofil an Berufskraftfahrer einhergehen dürften. Die zusätzlichen Kosten treffen eine Branche, die durch hohe Kraftstoffpreise und staatliche Vorgaben (von der Maut bis zum elektronischen Fahrtenschreiber) schon stark belastet ist. Eine Steigerung der Zahl der Insolvenzen ist wahrscheinlich. - Die Zugangshürde für Berufskraftfahrer steigt immens an. Die demografische Entwicklung wird einhergehend mit den Defiziten im deutschen Bildungssystem dazu führen, dass die Zahl der mittelqualifizierten Schul-Absolventen, die diese Hürde noch nehmen könnten, deutlich abnehmen wird. Diese jungen Menschen haben zudem in einer Zeit des Fachkräftemangels auch viele andere Möglichkeiten. Für Geringqualifizierte sind die neuen Qualifikationsanforderungen hoch, vielleicht zu hoch. Die Folge könnte eine eklatante Verschärfung des Fahrermangels sein in einer Zeit, in der das Gütervolumen, das über deutsche Straßen bewegt werden muss, ansteigt. Dass die neuen Prüfungen in die Hände der wirtschaftlichen Selbstverwaltung gelegt worden sind, wirkt sich durch die fehlende Gewinnorientierung und die Nähe zu den Unternehmen kostensenkend aus. Die umfassende Prüfung zur Grundqualifikation wird aufgrund des erheblichen Umfangs des Praxisteils, der nur von Führerscheinprüfern abgenommen werden darf, dennoch sehr teuer (1.200 Euro). Die Prüfung zur sogenannten "beschleunigten Grundqualifikation", die sicherlich vom Großteil der Fahrer absolviert wird, kostet hingegen lediglich 135 Euro. Allerdings ist zuvor ein Vorbereitungslehrgang bei einem anerkannten Schulungsträger zu absolvieren, der nach IHK-Schätzung 2.000 bis 2.500 Euro kosten könnte. Kostensenkungen wären vor allem durch eine Novelle der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung möglich, für die sich die IHK ausspricht. So ist z.B. der Umfang der Vorbereitung auf die beschleunigte Grundqualifikation zu hinterfragen. Auch das Ersetzen der Vorschrift "anerkannter Sachverständiger" für die praktische Prüfung durch den bewährten Einsatz ehrenamtlicher Prüfungsausschüsse würde sich kostensparend auswirken.
Eine anerkannte Schulungseinrichtung kann natürlich auch ein Verkehrsunternehmen selbst sein oder im Verbund mit anderen Verkehrsunternehmen geschaffen werden. Die Lehrgangskosten in der Prüfungsvorbereitung und der späteren Weiterbildung können dadurch unter Umständen deutlich gesenkt werden. Bereits gesetzlich anerkannt sind Fahrschulen (mit einer Fahrerlaubnis CE), Umschulungseinrichtungen für Berufskraftfahrer, aber auch Ausbildungsbetriebe für den Berufskraftfahrer (IHK). Andere Interessenten müssen sich durch die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise anerkennen lassen, wofür z.B. qualifiziertes Personal, geeignete Schulungsräume und ein angemessenes Schulungskonzept nachzuweisen sind.
Die IHK-Organisation hat den Gesetzgebungsprozess auf EU- und Bundesebene im Bewusstsein der oben geschilderten möglichen negativen Auswirkungen kritisch begleitet und sieht nach wie vor nicht unbeträchtlichen Nachbesserungsbedarf. So lange noch ein ausreichendes Reservoir von Alt-Führerschein-Inhabern vorhanden ist, wird sich der Fahrermangel vermutlich nicht verschärfen. Erste Erfahrungen mit den neuen Prüfungen sollten bis dahin genutzt werden, die Berufskraftfahrerregeln in Deutschland praxisnah im Rahmen des EU-rechtlich Machbaren zu novellieren.
Ausführlichere Information zur neuen Berufskraftfahrerregelung finden Sie hier.
Die Industrie- und Handelskammer Limburg führt für Fahrer mit Wohnsitz im Landkreis Limburg-Weilburg die Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation" durch. Die nächsten Prüfungstermine dafür sind der Dienstag, 28.02.2012, Dienstag, 24.04.2012, Dienstag, 26.06.2012, Dienstag, 25.09.2012, Dienstag, 06.11.2012 und Dienstag, 18.12.2012 jeweils um 14:00 Uhr.
Anmeldeschluss ist jeweils 14 Tage vor Prüfungstermin.
Voraussetzungen, Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung, Teilnahmebedingungen und Rücktrittsfristen finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz finden Sie hier.
Berufskraftfahrer gewinnen, Berufskraftfahrer qualifizieren - Aufwertung des Berufes
Präsentationen von Jörg Holzhäuser gehalten am 20.04.2009 auf der Veranstaltung "Berufskraftfahrerqualifizierung - Wege aus dem Fahrermangel?" in der IHK in Friedberg.
zur Präsentation
Weitere Informationen: Staatlicher Förderung für Güterkraftverkehrsunternehmen und Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Fragen beantwortet auch gerne
IHK Limburg
Alfred Jung
Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik und International
Tel.: 06431/210-140
Fax: 06431/210-205
E-Mail: a.jung@limburg.ihk.de