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Stellungnahmen (Auswahl)
Gründungszuschuss
Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit kann bei der Agentur für Arbeit eine Unterstützung für die Lebenshaltungskosten und die Kosten der sozialen Absicherung in der Anlaufphase der Selbstständigkeit beantragt werden. Information und Beratung erhalten Sie auch bei der IHK.
Unter www.arbeitsagentur.de finden Sie Details zu Förderverfahren und -voraussetzungen. Die IHK hat die wesentlichsten Aussagen in einem Merkblatt zusammengestellt. Dort erfahren Sie auch Details über die notwendige fachliche Stellungnahme zur voraussichtlichen Tragfähigkeit der Existenzgründung, die die IHK für ihre künftigen Mitgliedsunternehmen gerne erarbeitet.
Einstiegsgeld
ALG-II-Empfänger können von der ARGE für den Schritt in die Selbständigkeit Einstiegsgeld (Zuschuss zum Arbeitslosengeld II bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit) erhalten. Hilfebedürftige, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Details sind in den §§ 16 b und 16c SGB II geregelt. Die IHK kann für ihre (künftigen) Mitgliedsunternehmen hierzu Stellungnahmen erarbeiten.
ERP-Kapital für Gründung
Zur Finanzierung von Investitionen zur Gründung (oder innerhalb von 2 Jahren danach) kann über die Hausbank bei der KfW ein Antrag auf Kapital für Gründung gestellt werden. Beratung und ergänzende Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer IHK. Nützliche Hinweise bieten zudem die individuellen Gespräche mit Kreditreferenten der Förderbank im Rahmen der KfW-Beratungssprechtage. Informationen zur Richtlinie können unter www.kfw-mittelstandsbank.de recherchiert werden.
Für die Bearbeitung der Anträge benötigt die KfW richtliniengemäß eine fachliche Stellungnahme. Anhand von vorgegebenen Fragen kann die IHK diese Stellungnahme auf den Formblättern der KfW anfertigen. Ein persönliches Gespräch ist dazu unbedingt notwendig. Folgende Unterlagen sollten Sie uns vorab übermitteln. Wir vereinbaren nach einer ersten Prüfung gerne kurzfristig einen Gesprächstermin in der IHK oder vor Ort:
Businessplan inkl.
- Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplanung
- Rentabilitätsvorschau
- Liquiditätsplanung
- Lebenslauf/Werdegang
ggf. Gewerbeanzeige/Gewerbeerlaubnis (Kopie)
ggf. Handelsregisterauszug (Kopie)
ggf. Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftsgründungsvertrag (Kopie oder Entwurf)
ggf. Mietvertrag (Kopie oder Entwurf)
ggf. Franchise-Vertrag (Kopie oder Entwurf)
ggf. Antragskopie "Kapital für Gründung"
Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig werden.
Bürgschaftsbank Hessen (BBH)
Durch die BBH können Ausfallbürgschaften zugunsten mittlerer und kleiner Unternehmen übernommen werden. Beratung und ergänzende Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer IHK. Unter www.bb-h.de sind Informationen zu Fördervoraussetzungen, Verfahren u. ä. eingestellt.
Für Bürgschaften der BBH (auch für BoB / Bürgschaft ohne Bank) ist die Stellungnahme der IHK erforderlich. Sie wird von der BBH auf direktem Weg bei der IHK angefordert. Gern können Sie sich auch bezüglich dieser Stellungnahme vorab an uns wenden.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG)
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können über die Hausbank einen Antrag auf eine typische stille Beteiligung durch die MBG stellen. Durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse werden damit vornehmlich Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel sowie die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen und Umstellungen von Betrieben gefördert. Derartige Beteiligungen sind selten Finanzierungsbestandteil bei Gründungen.
Beratung und ergänzende Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK oder direkt bei der MBG.
Für MBG-Beteiligungen ist die Stellungnahme der IHK erforderlich. Sie wird von der MBG auf direktem Weg bei der IHK angefordert. Gern können Sie sich auch bezüglich dieser Stellungnahme vorab an uns wenden.
Kontakte (Auswahl)
IHK Limburg
Walderdorffstraße 7
65549 Limburg, Lahn
David Rickert
Geschäftsbereichsleiter Starthilfe und Unternehmensförderung
Tel.: 06431/210-130
Fax: 06431/210-205
E-Mail: d.rickert@limburg.ihk.de
Agentur für Arbeit
Bürgschaftsbank Hessen
KfW-Mittelstandsbank
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen