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Anerkannte Abschlussprüfungen in Fachkundenachweise umschreiben
Bereits kurzfristig ist zu erwarten, dass die bisher anerkannten Abschlussprüfungen, z. B. zum Speditionskaufmann, nicht mehr als Fachkundenachweise im Rahmen der Beantragung von Güterkraftverkehrsgenehmigungen anerkannt werden. Die Umschreibung sollten Sie schnellstmöglich bei der zuständigen IHK beantragen. Für den Landkreis Limburg-Weilburg wird dies von der IHK Gießen-Friedberg vorgenommen.
Ab 4. Dezember 2011 gilt die am 4. Dezember 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufzugangsverordnung). Die kurzfristig bevorstehende Anpassung der nationalen Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und den Güterkraftverkehr (GBZugV), die zur Zeit in den Gremien beraten werden, lässt erwarten, dass die in den jeweiligen Anlagen bezeichneten sowie die nachträglich als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen nicht mehr als Nachweis der fachlichen Eignung akzeptiert werden dürfen. Die Ausstellung eines Fachkundenachweises durch die IHK ist dann demzufolge nicht mehr möglich.
Es wird daher dringend empfohlen, die Umschreibung des Prüfungszeugnisses in einen Fachkundenachweis gemäß Anhang III der EU-Berufszugangsverordnung bei Ihrer IHK zu beantragen. Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Von einer IHK ausgestellter Fachkundenachweise sind auch Fachkundenachweise für Verkehrsleiter.
In der Anlage 4 in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 GBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt: Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr, Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau, Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim, Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn. Zusätzlich werden auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 23 aus 2007 folgende Abschlüsse anerkannt: Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn In der Anlage 6 in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 PBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt: Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr, Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen, Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn, Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Zusätzlich wird auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 22 aus 2007 folgender Abschluss anerkannt: Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn Den Antrag finden Sie hier.