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Informationen zum Ausbilderlehrgang November 2010
Die IHK Limburg bietet im November 2010 einen neuen Ausbilderlehrgang an.
Zielgruppe sind alle Mitarbeiter, die als Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte für
die Ausbildung bzw. für die Einarbeitung und Zusammenarbeit von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen in Unternehmen und in der Verwaltung verantwortlich sind.
Der Lehrgang vermittelt umfassende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse,
die wichtig sind für die Zusammenarbeit mit Auszubildenden und jungen Mitarbeitern
im Berufsalltag und gleichzeitig auch unerlässlich für die Planung, Gestaltung und
Durchführung der beruflichen Ausbildung.
Lehrgangsbeginn: Freitag, 29. Oktober 2010 Lehrgangsende: Samstag, 03. Dezember 2010 Unterrichtsort: Industrie- und Handelskammer Limburg Unterrichtstage: Freitag, 29.10., 05.11., 12.11., 19.11. 26.11. und 03.12.2010 ganztags (je 10 Unterrichtsstunden) Samstag, 30.10., 06.11., 13.11., 20.11., 27.11. 2010 vormittags (je 6 Unterrichtsstunden) Lehrgangskosten: 360,00 Euro zzgl. Lehrmaterial Zusätzliche Kosten: Im Anschluss an diesen Lehrgang besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Ausbilderprüfung. Prüfungsgebühr 170,00 € (nicht in den Lehrgangskosten enthalten). Lehrmaterial: ca. 50,-- Euro Inhalt: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließenAnsprechpartnerin: Birgit Zubrod
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Tel.: 06431/210-151
E-mail: b.zubrod@limburg.ihk.deAnmeldung: Das Anmeldeformular finden sie hier.
Wir weisen darauf hin, dass Lehrgänge zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen auch von verschiedenen privaten Anbietern durchgeführt werden. Anschriften solcher Anbieter können im Internet abgerufen oder bei der IHK Limburg telefonisch unter 0 64 31 / 210-151 erfragt werden. Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen der IHK Limburg ist schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular vorzunehmen. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 50,-- Euro mit Rechnung angefordert. Diese Anmeldegebühr wird auf die Lehrgangsgebühr angerechnet. Die dort angegebene Anmeldefrist ist einzuhalten. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrganges, behält sich die IHK Limburg ein Aufnahmeverfahren vor.2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Lehrgangsgebühr unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Die vollständige Rechnungsnummer ist anzugeben, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann. Kosten für Lehrmittel und Prüfungen werden in der Regel gesondert berechnet. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von über 6 Monaten kann die Lehrgangsgebühr in Raten entrichtet werden.3. Rücktritt und Kündigung
Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits bezahlte Gebühren werden zurücker-stattet. Das Rücktrittsrecht endet spätestens mit Beginn der Maßnahme. Lehrgangsteilnehmer, die nach Lehr-gangsbeginn zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der Gebühr für den jeweiligen Lehrgangsabschnitt verpflichtet.4. Absage von Lehrveranstaltungen
Die Industrie- und Handelskammer Limburg hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung, Lehrgänge abzu-sagen. Sie ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.5. Wechsel von Dozenten
Ein Wechsel von Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rück-tritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr.6. Haftung
Die Industrie- und Handelskammer Limburg haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Über ihre allgemeine Versicherungspflicht hinaus haftet die veranstaltende Industrie- und Handelskammer nicht bei Unfällen und
für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.7. Lehrgangs-, Lehrmittel- und Prüfungskosten können in der Regel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Soweit sie für eine Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf anfallen, liegen Sonderausgaben vor. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Finanzämter.
Die Ausbilder-Prüfung ist Zulassungsvoraussetzung
zur Teilnahme an der Prüfung zum Geprüften Industriemeister/Geprüften Industriemeisterin.