Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin
(nach der Verordnung vom 25. August 2009 BGBl. I S. 2960)

Lehrgangsbeginn:
Der Bilanzbuchhalterlehrgang beginnt am 06.09.2011
Lehrgangsende:
Schriftlich Prüfungsteil A: März 2012
Schriftlich Prüfungsteil B: September 2013
Prüfungsteil C: Oktober/November 2013
Unterrichtsort:
Industrie- und Handelskammer, Limburg
Unterrichtstage:
Dienstag oder Mittwoch (18.00 - 20.15 Uhr)
Samstag ( 7.45 - 12.45 Uhr)
(in der Regel sind die hessischen Schulferien unterrichtsfrei)
Lehrgangskosten:
3.900,00 Euro - werden in Raten während des
Lehrgangs angefordert - Anmeldegebühr
50,00 Euro Diese Anmeldegebühr wird in voller Höhe auf die erste Lehrgangsrate angerechnet.
Zusätzliche Kosten:
Prüfungsgebühr nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Gebührentabelle (z. Zt. je Prüfungsteil 125,00 Euro)
Lehrmaterial:
ca. 200,-- Euro
Anmeldeschluss:
15. August 2011
Anmeldeformular: Download
 
Inhalt:
Der Lehrgang bereitet auf qualifizierte Sach- und Führungsaufgaben im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen vor. Der Bilanzbuchhalter / die Bilanzbuchhalterin ist ein Fachkaufmann / eine Fachkauffrau, der / die über mehrjährige Berufserfahrung verfügt und befähigt ist, Aufgaben und Probleme im Bereich Buchhaltung/Buchführung, des Abschlusses, des Steuerrechts, der Kosten- und Leistungsrechnung und der Finanzwirtschaft selbständig zu lösen, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, zur Entscheidungsfindung beizutragen und bei Entscheidungen mitzuwirken.
  Unterrichtet wird in folgenden Handlungsbereichen:

Prüfungsteil A

1. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung 
     
2. Finanzwirtschaftliches Management

Prüfungsteil B

Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht

Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards - Grundteil –

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre  

Berichterstattung, Auswertung und Interpretieren des Zahlenwerks für Managemententscheidungen   

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis
oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen
oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

(3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(4) Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben. Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 2 und 3 bestanden hat.

Bis zur Prüfungsanmeldung (1. Teilprüfung am 22.03.2012) müssen die.
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Ansprechpartner: Birgit Zubrod
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Tel.: 06431/210-151
E-mail: b.zubrod@limburg.ihk.de