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Fachwirt / Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen
Die IHK Limburg plant in Zusammenarbeit mit der Adolf-Reichwein-Schule einen
Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum / zur Fachwirt / Fachwirtin im Sozial- und
Gesundheitswesen.
Unternehmen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft stellen immer höhere
Anforderungen an die Qualifikation ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Gefragt sind Fachkenntnisse aus der Betriebswirtschaft, des Marketing, der
Sozialgesetzgebung und nicht zuletzt der EDV.
Lehrgangsbeginn:Herbst 2005 Lehrgangsende:Herbst 2007 Unterrichtsort:Adolf-Reichwein-Schule
Heinrich-von-Kleist-Straße
65549 Limburg Unterrichtstage:Mittwochabend (18.00 - 20.30 Uhr)
Samstagvormittag (07.45 - 12.45 Uhr) Lehrgangskosten:3.200,00 Euro - werden in Raten während des Lehrgangs angefordert -
Anmeldegebühr 50,00 Euro. Die Anmeldegebühr wird in voller
Höhe auf die erste Lehrgangsrate angerechnet. Zusätzliche Kosten:Prüfungsgebühr
nach der zur Zeit gültigen Gebührentabelle; z.Zt. 300,00 € Lehrmaterial:ca. 200,-- Euro Anmeldeschluss:01. Juli 2005 Unterrichtet wird in folgenden Qualifikationsbereichen:Teil 1 Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen
(240 Stunden):- EDV
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechtliche Bestimmungen
- Unternehmensführung
- Rechnungswesen
- Personalwirtschaft
- Kommunikation
Teil 2 Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
(350 Stunden):- Sozial- und Gesundheitspolitik
- Marketing sozialer Dienstleistungen
- Führung und Management
- Projektmanagement
- Qualitätsmanagement
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung: (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist
zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist
zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen"
abgelegt hat und
1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg
abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und
danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen,
verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und
danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe
gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu nachstehend
aufgeführten Aufgaben haben.
- Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung
arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung
- Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben in Unternehmen und
Organisationen
- Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen
im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er
Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.
Weitere Informationen: Industrie- und Handelskammer Limburg
Aus- und Weiterbildung / Ute Bendel
Tel.: 0 64 31 / 210-150 Fax: 06431 / 210-205
E-Mail: u.bendel@limburg.ihk.de
Anmeldungen bitte bis zum 01.07.2005 per Fax-Anmeldeformular