Fachwirt / Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen

Die IHK Limburg plant in Zusammenarbeit mit der Adolf-Reichwein-Schule einen
Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum / zur Fachwirt / Fachwirtin im Sozial- und
Gesundheitswesen.

Unternehmen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft stellen immer höhere
Anforderungen an die Qualifikation ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Gefragt sind Fachkenntnisse aus der Betriebswirtschaft, des Marketing, der
Sozialgesetzgebung und nicht zuletzt der EDV.


Lehrgangsbeginn:
   Herbst 2005
Lehrgangsende:
   Herbst 2007
Unterrichtsort:
   Adolf-Reichwein-Schule
   Heinrich-von-Kleist-Straße
   65549 Limburg
Unterrichtstage:
   Mittwochabend (18.00 - 20.30 Uhr)
   Samstagvormittag (07.45 - 12.45 Uhr)
Lehrgangskosten:
   3.200,00 Euro - werden in Raten während des Lehrgangs    angefordert -
   Anmeldegebühr 50,00 Euro. Die Anmeldegebühr wird in voller
   Höhe    auf die erste Lehrgangsrate angerechnet.
Zusätzliche Kosten:
   Prüfungsgebühr
   nach der zur Zeit gültigen Gebührentabelle; z.Zt. 300,00 €
Lehrmaterial:
   ca. 200,-- Euro
Anmeldeschluss:
   01. Juli 2005
   
Unterrichtet wird in folgenden Qualifikationsbereichen:
Teil 1 Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen
(240 Stunden):
  - EDV
  - Volks- und Betriebswirtschaft
  - Rechtliche Bestimmungen
  - Unternehmensführung
  - Rechnungswesen
  - Personalwirtschaft
  - Kommunikation

Teil 2 Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
(350 Stunden):
  - Sozial- und Gesundheitspolitik
  - Marketing sozialer Dienstleistungen
  - Führung und Management
  - Projektmanagement
  - Qualitätsmanagement

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist
     zuzulassen, wer

     1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
         und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

     2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist
     zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen"
     abgelegt hat und

      1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg
          abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und
          danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

      2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen,
          verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und
          danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

      3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe
     gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu nachstehend
     aufgeführten Aufgaben haben.

     - Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung
       arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung
     - Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben in Unternehmen und
       Organisationen
     - Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen
       im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer
    durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er
    Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur
    Prüfung rechtfertigen.


Weitere Informationen: Industrie- und Handelskammer Limburg
Aus- und Weiterbildung / Ute Bendel
Tel.: 0 64 31 / 210-150 Fax: 06431 / 210-205
E-Mail: u.bendel@limburg.ihk.de

Anmeldungen bitte bis zum 01.07.2005 per Fax-Anmeldeformular