Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall (nach der Verordnung vom 12.12.1997, zuletzt geändert am 23. 07 2010) bzw. Fachrichtung Elektrotechnik (nach der Verordnung vom 30.11.2004, zuletzt geändert am 23. 07 2010
Lehrgangsbeginn:
Der Industriemeisterlehrgang
Fachrichtung Metall / Fachrichtung Elektrotechnik beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2012.
Unterrichtsort:
Industrie- und Handelskammer, Limburg
Friedrich-Dessauer-Schule, Limburg   
Unterrichtstage:
Montag und Mittwoch (17:30 - 21.00 Uhr)
Samstag ( 07:45 – 12:45 Uhr)
(in der Regel sind die hessischen Schulferien
unterrichtsfrei)
Lehrgangskosten:
4.730,00 Euro, Ratenzahlung ist möglich
Anmeldegebühr 50,00 Euro;
die Anmeldegebühr wird in voller Höhe auf die erste Lehrgangsrate angerechnet.
Prüfungsgebühr:
375,-- Euro
nach der zur Zeit gültigen Gebührentabelle
Lehrmaterial:
ca. 300,-- Euro
Die genannten Kosten sind unverbindliche Richtwerte.
   
A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Im Lehrgangsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" sollen Grundlagen gelegt werden, die notwendig sind, um später der Vermittlung der Handlungsspezifischen Qualifikationen folgen zu können. Ziel dieses Lehrgangsteils ist es, den Teilnehmer/innen das Rüstzeug an die Hand zu geben, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und Lösungen zu finden.
Es handelt sich dabei um Qualifikationen, über die alle Industriemeister verfügen müssen.
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

B. Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Vermittlung von an betrieblichen Aufgabenstellungen ausgerichtetem Wissen. Dies setzt voraus, dass Fachwissen über einzelne Handlungsbereiche immer wieder aufgabenbezogen verknüpft wird. Nicht das Wissen in einem einzelnen Fach allein ist entscheidend, sondern die Fähigkeit, Wissen aus verschiedenen Bereichen zur Lösung einer Aufgabe zu integrieren. Bei der Vermittlung und der späteren Prüfung der "Handlungsspezifischen Qualifikationen" wird es darum gehen, das Wissen aus allen drei Handlungsbereichen (Technik, Organisation sowie Führung und Personal) verfügbar zu haben.
Handlungsbereich "TECHNIK"
Fachrichtung Metall
1. Betriebstechnik
2. Fertigungstechnik
3. Montagetechnik
Fachrichtung Elektrotechnik
1. Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
Handlungsbereich "ORGANISATION"
4. Betriebliches Kostenwesen
5. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
6. Arbeits-, Umwelt- u. Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "FÜHRUNG UND PERSONAL"
7. Personalführung
8. Personalentwicklung
9. Qualitätsmanagement

Zulassungsvoraussetzungen Fachrichtung Metall
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann.
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Zulassungsvoraussetzungen Fachrichtung Elektrotechnik
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann.
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbilderprüfung) ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Ansprechpartner: Birgit Zubrod
Sekretariat und Weiterbildung
Tel.: 06431/210-151
E-mail: b.zubrod@limburg.ihk.de
   
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