Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall
(nach der Verordnung vom 12.12.1997)

Lehrgangsbeginn:
   Der 21. Industriemeisterlehrgang
   - Fachrichtung Metall -
   beginnt voraussichtlich im Herbst 2008.
Unterrichtsort:
   Industrie- und Handelskammer, Limburg
   Friedrich-Dessauer-Schule, Limburg   
Unterrichtstage:
   Mittwoch (17.30 - 20.00 Uhr)
   Samstag ( 7.45 - 12.45 Uhr)
   (in der Regel sind die hessischen Schulferien
   unterrichtsfrei)
Lehrgangskosten:
   ca. 5.000,00 Euro - werden in Raten während des
   Lehrgangs angefordert.
   Zuzüglich Anmeldegebühr 50,00 Euro
Zusätzliche Kosten:
   ca. 400,-- Euro Prüfungsgebühr
   nach der zur Zeit gültigen Gebührentabelle
Lehrmaterial:
   ca. 300,-- Euro
   Die genannten Kosten sind unverbindliche Richtwerte.
   
A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Im Lehrgangsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" sollen Grundlagen gelegt werden, die notwendig sind um später der Vermittlung der Handlungsspezifischen Qualifikationen folgen zu können. Ziel dieses Lehrgangsteils ist es, den Teilnehmer/innen das Rüstzeug an die Hand zu geben, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und Lösungen zu finden.
Es handelt sich dabei um Qualifikationen, über die alle Industriemeister verfügen müssen.
Arbeitsmethodik
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

B. Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Vermittlung von an betrieblichen Aufgabenstellungen ausgerichtetem Wissen. Dies setzt voraus, dass Fachwissen über einzelne Handlungsbereiche immer wieder aufgabenbezogen verknüpft wird. Nicht das Wissen in einem einzelnen Fach allein ist entscheidend, sondern die Fähigkeit, Wissen aus verschiedenen Bereichen zur Lösung einer Aufgabe zu integrieren. Bei der Vermittlung und der späteren Prüfung der "Handlungsspezifischen Qualifikationen" wird es darum gehen, das Wissen aus allen drei Handlungsbereichen (Technik, Organisation sowie Führung und Personal) verfügbar zu haben.
Handlungsbereich "TECHNIK"
1. Betriebstechnik
2. Fertigungstechnik
3. Montagetechnik
Handlungsbereich "ORGANISATION"
4. Betriebliches Kostenwesen
5. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
6. Arbeits-, Umwelt- u. Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "FÜHRUNG UND PERSONAL"
7. Personalführung
8. Personalentwicklung
9. Qualitätsmanagement

Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine bestandene Abschlussprüfung in einem Metallberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine bestandene Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und eine bestandene Ausbilderprüfung

Ansprechpartner: Birgit Zubrod
Sekretariat und Weiterbildung
Tel.: 06431/210-151
E-mail: b.zubrod@limburg.ihk.de
   
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