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Lohnbuchhalter / Lohnbuchhalterin
Lehrgang mit lehrgangsinternem Zertifikat
Der Lehrgang vermittelt die für die betriebliche Praxis relevanten lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Kenntnisse und macht mit dem neuesten Stand der Rechtsprechung im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht vertraut.
Das Zertifikat setzt das Bestehen der lehrgangsinternen Klausuren in den beiden
Lernbereichen Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht voraus.
Aus dem Inhalt:
Lohnsteuerrechtliche Kenntnisse
Einführung in das Lohnsteuerrecht/rechtliche Grundlagen
Lohnsteuerabzugsverfahren
Lohnsteuertabellen
Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Steuerfreie Einnahmen
Steuerlich begünstigter Arbeitslohn
Arten des Arbeitslohns
Pauschalierung der Lohnsteuer
Lohnsteuerjahresausgleich - Antragsveranlagung
Sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse
Versicherter Personenkreis
Arbeitsentgelt
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Auslandsbeschäftigung
Geringfügige Beschäftigung
Meldewesen
Kassenzuständigkeit
Beiträge
Arbeitsentgeltfortzahlung
Lohnausgleich für Klein- und Mittelbetriebe
Teilnahmevoraussetzungen: abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder Vorkenntnisse in der Lohnbuchhaltung
Termin: Samstag, 16.01.2010 - Samstag, 27.03.2010 Unterrichtstage: donnerstags 18.00 - 20.15 Uhr bzw. 21.00 Uhr
samstags 07.45 - 13.00 Uhr
Umfang: 105 Unterrichtsstunden = 22 Unterrichtstage Sozialversicherungsrecht 60 Stunden Lohnsteuerrecht 45 Stunden
Unterrichtsort: Industrie- und Handelskammer Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg
Lehrgangskosten: 590,00 Euro
Anmeldeschluss: Freitag, 04. Dezember 2009
Allgemeine Hinweise:
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen der IHK Limburg ist schriftlich auf einem gesonderten Anmeldeformular vorzunehmen. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 50,00 EURO mit Rechnung angefordert. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrganges, behält sich die IHK Limburg ein Aufnahmeverfahren vor.
Das Anmeldeformular finden sie hier.
Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Lehrgangskosten unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Kosten für Lehrmittel werden gesondert berechnet.
Rücktritt und Nichtteilnahme
Innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Anmeldung kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Entgelte werden zurückerstattet. Das Rücktrittsrecht endet spätestens mit Beginn der Maßnahme. Lehrgangsteilnehmer, die nach Lehrgangsbeginn zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der Kosten für den jeweiligen Lehrgangsabschnitt verpflichtet.
Absage von Lehrgangsveranstaltungen
Die IHK Limburg hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung, Lehrgänge abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Wechsel von Dozenten
Ein Wechsel von Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Kosten.
Haftung
Die Haftung der IHK Limburg für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen (Dozenten) beruht.