Lohnbuchhalter / Lohnbuchhalterin
Lehrgang mit lehrgangsinternem Zertifikat


  
   Der Lehrgang vermittelt die für die betriebliche Praxis relevanten lohn- und    sozialversicherungsrechtlichen Kenntnisse und macht mit dem neuesten Stand der    Rechtsprechung im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht vertraut.

   Das Zertifikat setzt das Bestehen der lehrgangsinternen Klausuren in den beiden
   Lernbereichen Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht voraus.

   Aus dem Inhalt:

   Lohnsteuerrechtliche Kenntnisse
   • Einführung in das Lohnsteuerrecht/rechtliche Grundlagen
   • Lohnsteuerabzugsverfahren
   • Lohnsteuertabellen
   • Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
   • Steuerfreie Einnahmen
   • Steuerlich begünstigter Arbeitslohn
   • Arten des Arbeitslohns
   • Pauschalierung der Lohnsteuer
   • Lohnsteuerjahresausgleich - Antragsveranlagung

   Sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse
   • Versicherter Personenkreis
   • Arbeitsentgelt
   • Jahresarbeitsentgeltgrenze
   • Auslandsbeschäftigung
   • Geringfügige Beschäftigung
   • Meldewesen
   • Kassenzuständigkeit
   • Beiträge
   • Arbeitsentgeltfortzahlung
   • Lohnausgleich für Klein- und Mittelbetriebe

   
  Teilnahmevoraussetzungen: abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder Vorkenntnisse in der Lohnbuchhaltung

  Termin: Samstag, 16.01.2010 - Samstag, 27.03.2010
  Unterrichtstage: donnerstags 18.00 - 20.15 Uhr bzw. 21.00 Uhr
samstags 07.45 - 13.00 Uhr
  Umfang: 105 Unterrichtsstunden = 22 Unterrichtstage Sozialversicherungsrecht 60 Stunden Lohnsteuerrecht              45 Stunden

  Unterrichtsort: Industrie- und Handelskammer Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg

  Lehrgangskosten: 590,00 Euro
  Anmeldeschluss: Freitag, 04. Dezember 2009


  Allgemeine Hinweise:

Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen der IHK Limburg ist schriftlich auf einem gesonderten Anmeldeformular vorzunehmen. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 50,00 EURO mit Rechnung angefordert. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrganges, behält sich die IHK Limburg ein Aufnahmeverfahren vor.
Das Anmeldeformular finden sie hier.

Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Lehrgangskosten unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Kosten für Lehrmittel werden gesondert berechnet.

Rücktritt und Nichtteilnahme
Innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Anmeldung kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Entgelte werden zurückerstattet. Das Rücktrittsrecht endet spätestens mit Beginn der Maßnahme. Lehrgangsteilnehmer, die nach Lehrgangsbeginn zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der Kosten für den jeweiligen Lehrgangsabschnitt verpflichtet.

Absage von Lehrgangsveranstaltungen
Die IHK Limburg hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung, Lehrgänge abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.

Wechsel von Dozenten
Ein Wechsel von Dozenten oder Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Kosten.

Haftung
Die Haftung der IHK Limburg für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen (Dozenten) beruht.