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Außenwirtschaft
Handel mit dem Ausland, Investitionen im Ausland, kurz das gesamte Auslandsgeschäft erfordert umfangreiches Wissen über Sitten und Gebräuche im jeweiligem Land sowie die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen, aber auch der in Deutschland für Exporte geltenden Regeln. Die IHK berät Sie in allen genannten Fragen. Neben der Vermittlung zu einer AHK hält die IHK ein eigenes länderspezifisches Beratungsangebot vor. Sie informiert auch über Vertreter vor Ort, vermittelt spezielle Markterkundungen durch Außenwirtschaftsberater und kann Auskunft darüber geben, welches Bezirksunternehmen was wohin exportiert bzw. woher importiert.
Außenwirtschaftsveranstaltungen
Die IHK bietet regelmäßig Veranstaltungen und Seminare zu den für den Außenhandel relevanten Sachgebieten an und informiert über das Seminarangebot der anderen hessischen IHKs.
http://www.aussenwirtschaft-mittelhessen.de
http://www.ihk-hessen.de/ag/themen/international/termine/index.html
Messen im Ausland
Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft, der Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) hält Daten über 10.000 Messen und Ausstellungen vor, die weltweit jährlich durchgeführt werden. Wir geben Erstinformationen und beraten Sie als Mitgliedsunternehmen über Fördermöglichkeiten. Die Teilnahme an durch das Land geförderten Hessischen Gemeinschaftsständen auf ausgewählten Auslandsmessen bietet hessischen Unternehmen eine attraktive Plattform zur Geschäftsanbahnung.
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Hessisches Markteinführungs- und AußenwirtschaftsberatungsprogrammDas Hessische Markteinführungs- und Außenwirtschaftsberatungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die sich im Ausland engagieren wollen. Gute Informationen über diese Auslandsmärkte sind eine wichtige Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb können auch Außenwirtschaftsberatungen mit dem Programm gefördert werden. Diese Förderung richtet sich nicht nur an die Industrie- und Dienstleistungsbetriebe, sondern auch an das Handwerk und die freien Berufe.
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Merkblatt
Antragsformular
Die Auslandshandelskammer (AHK) - Delegation und Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft
AHK Organisation - Tradition
AHKs gibt es seit über 100 Jahren. Die erste AHK-Gründung gab es bereits 1894 in Belgien. Mit der Entwicklung der deutschen Außenwirtschaft im letzten Jahrhundert wurden weitere AHKs gegründet. Über die wechselhafte Geschichte hinweg haben die AHKs es verstanden, die deutschen Außenwirtschaftsinteressen und die jeweiligen bilateralen Wirtschaftsinteressen mit Erfolg zu vertreten, zu fördern und zu entwickeln.
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Bescheinigungen
Zahlreiche Länder fordern vom deutschen Exporteur die Zertifizierung unterschiedlicher Dokumente zur Einfuhr der Ware wie z. B. Handelsrechnungen (mit Angaben über Preisgestaltung, Herstellungsart usw.) und Ursprungzeugnisse (Angabe über den Ursprung der Ware). Bescheinigungen im Außenwirtschaftsverkehr werden im Regelfall von der IHK vorgenommen. Manche Länder verlangen jedoch darüber hinaus Überbeglaubigungen durch die jeweilige diplomatische Vertretungen. Hier informiert und vermittelt die IHK.
Hermesdeckungen
Die weltweite Finanzkrise hat in vielen Fällen das Vertrauen in ausländische Geschäftspartner erschüttert und zu einem größeren Risikobewusstsein geführt. Jeder Zahlungsausfall reißt eine empfindliche Lücke in die Bilanz eines Unternehmens. Fehlende Liquidität und eingeschränkte Kreditmöglichkeiten schränken die Handlungsoptionen der Unternehmen weiter ein.
Doch was können deutsche Exporteure tun, um ihr Geschäft vor einem Schaden zu bewahren? Nicht nur die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner, sondern auch ein Risikomanagement mit Augenmaß helfen Unternehmen in der Krise. Darüber hinaus stehen die Förderinstrumente des Bundes, wie die Exportkreditgarantien, weiterhin verlässlich zur Verfügung.
Die Exportkreditgarantien des Bundes, wie die Hermesdeckungen offiziell heißen, schützen Unternehmen vor einem Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Dadurch erleichtern sie den Eintritt in schwierigere oder risikoreiche Märkte. Weiterer Vorteil ist, dass in Krisenzeiten Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten werden können.
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Interview
Antiterrormaßnahmen im AußenwirtschaftsrechtDurch mehrere Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, die auf Beschlüssen der Vereinten Nationen beruhen, sollen Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Auch soll verhindert werden, dass diese neue wirtschaftliche Ressourcen erhalten. Zur Einhaltung dieser Maßnahme wurden und werden laufend geänderte Namenslisten der betroffenen Personen und Organisationen veröffentlicht.
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Exportkontrolle im MittelstandDas Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt veröffentliche, das sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet, die bisher nicht oder kaum von exportkontrollrechtlichen Fragen betroffen waren und daher einen hohen Bedarf an grundlegenden Informationen haben. Unternehmen finden darin Antworten zum Beispiel zum Umgang mit so genannten Dual-Use-Gütern. Das Merkblatt (hier) gibt einen Überblick darüber, welche Kategorien von Dual-Use-Gütern die Ausfuhrliste unterscheidet, wie das einzelne Unternehmen erkennen kann, ob ein Gut von der Ausfuhrliste erfasst ist und wie gegebenenfalls weiter verfahren werden muss.
Nicht angesprochen werden im Merkblatt Fragen im Zusammenhang mit dem Export von Rüstungsgütern sowie Fragen der US-Reexportkontrolle.
Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern: EU-Kommission warnt vor BetrügernIn der EU häufen sich offensichtlich Fälle, in denen dubiose Privatanbieter Unternehmen eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung anbieten. Darauf macht IHK-Steuerspezialist Dr. Ralf Alefs aufmerksam. Die EU-Kommission sah sich bereits veranlasst, in einer offiziellen Mitteilung vor diesen Steuerbetrügern zu warnen. In dem Schreiben heißt es, nur die nationalen Steuerverwaltungen seien berechtigt, Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern zu vergeben. Die sich bereits im Umlauf befindlichen Fälschungen seien einem offiziellen EU-Dokument täuschend ähnlich. Unternehmern, die ein entsprechendes Kauf-Angebot erhalten, wird empfohlen, sich mit der zuständigen Steuerverwaltung in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen erhalten sie hier: Info
Neues elektronisches Vorsteuer-Vergütungsverfahren vorgestellt
Vor dem Hintergrund ständig fortschreitender Internationalisierung der Tätigkeiten gerade auch kleiner und mittlere Unternehmen erhält das Vorsteuer-Vergütungsverfahren immer stärkere Bedeutung. Häufig sind KMU über die Möglichkeit der Vorsteuer-Vergütung nicht (ausreichend) informiert.
Unter anderem wurde die Frist für die Antragstellung nunmehr vom 30. Juni des Folgejahres auf den 30. September des Folgejahres verlängert.
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Verbrauchsteuern im EG-BinnenhandelDas größte Hemmnis auf dem Weg zum EG-Binnenmarkt ohne Zollgrenzen stellte zweifellos der Steuerbereich dar.
Wurde für die indirekten Steuern, zuvor Einfuhrumsatzsteuer, heute Erwerbsteuer, eine auch noch weiterhin gültige Übergangsregelung vereinbart, so sieht die Abwicklung bei den Verbrauchsteuern wie folgt aus: Die EG-Länder einigten sich bis auf Ausnahmeregelungen auf Mindeststeuersätze für
1. Mineralöl
2. Alkohol und alkoholische Getränke
3. Tabakwaren.Die Richtlinie über das allgemeine Verbrauchsteuersystem sieht vor, dass die Mitgliedstaaten auch auf andere Waren Verbrauchsteuern erheben dürfen, sofern diese Steuern im innergemeinschaftlichen Handel keine mit dem Überschreiten einer Grenze verbundenen Formalitäten nach sich ziehen.
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Außenwirtschaft aktuell
Unseren außenwirtschaftlich orientierten Mitgliedern bieten wir den monatlich erscheinenden Informationsdienst "Außenwirtschaft aktuell" an. Veröffentlicht werden Hinweise zu Veranstaltungen und Auslandsmessen, Zoll- und Verfahrensvorschriften in der EU, Ländernachrichten, Angebote und Nachfragen aus dem Ausland sowie Neuerscheinungen aus dem Bereich des Außenhandels. Interessenten können den kostenlosen monatlichen Infodienst auch automatisch per E-Mail erhalten. Bei Interesse, Fragen oder Anregungen senden Sie bitte eine Nachricht an a.hohlwein@limburg.ihk.de.
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 01-12
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Bei Fragen wählen Sie: Tel.: 06431-210-160 oder schauen Sie unter Ansprechpartner nach einer Email Adresse.