Ein kleiner Navigationshinweis:
Wenn Sie mit der Maus über den linken Bereich
der Geschäftsfelderbuttons fahren, erscheint
rechts das zugehörige Untermenü in der pass-
enden Farbe.
Das Untermenü kann weggescrollt werden,
in diesem Fall wieder ganz nach oben scrollen.Mit Klick auf den Geschäftsfeldbutton erhalten
Sie mehr Informationen über die Ziele und
Themen der Geschäftsbereiche.
Außenwirtschaft
Handel mit dem Ausland, Investitionen im Ausland, kurz das gesamte Auslandsgeschäft erfordert umfangreiches Wissen über Sitten und Gebräuche im jeweiligem Land sowie die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen, aber auch der in Deutschland für Exporte geltenden Regeln. Die IHK berät Sie in allen genannten Fragen. Neben der Vermittlung zu einer AHK hält die IHK ein eigenes länderspezifisches Beratungsangebot vor. Sie informiert auch über Vertreter vor Ort, vermittelt spezielle Markterkundungen durch Außenwirtschaftsberater und kann Auskunft darüber geben, welches Bezirksunternehmen was wohin exportiert bzw. woher importiert.
Außenwirtschaftsveranstaltungen
Die IHK bietet regelmäßig Veranstaltungen und Seminare zu den für den Außenhandel relevanten Sachgebieten an und informiert über das Seminarangebot der anderen hessischen IHKs.
http://www.aussenwirtschaft-mittelhessen.de
http://www.ihk-hessen.de/ag/themen/international/termine/index.html
Fit fürs Auslandsgeschäft?Mit Hessen meets 2010 sicher im Exportgeschäft
Mit 11 Veranstaltungen zwischen dem 27. September und 8. Oktober bieten die IHKs in Hessen Infos und Beratung rund um die Themen Finanzierung, Marktzugang und interkulturelle Trainings für den richtigen Umgang mit Geschäftspartnern im Ausland. Nutzen Sie diese Veranstaltung, um sich das wichtige Know-how im Exportgeschäft anzueignen, Ihr Netzwerk auszubauen und wichtige Akteure aus dem Exportgeschäft kennen zu lernen!
Viele praxisnahe Informationen zum Exportgeschäft runden das Programm von „Hessen meets Global Markets“ ab:
- aktuelle Wirtschaftsinformationen
- Förderung von Unternehmen beim Exportgeschäft
- der richtige Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern im Ausland
- Bankgarantien und Finanzierung im Auslandsgeschäft
- Chancen in den Branchen Life Science und Energiesektor
- maßgeschneiderte Beratung zu Ländern, Märkten und Produkten
- und vieles mehr.Informationen rund um „Hessen meets Global Markets“ erhalten Sie unter www.hessen-meets.de und bei der IHK Gießen-Friedberg.
Ansprechpartnerin ist Elvin Yilmaz.
Messen im Ausland
Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft, der Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) hält Daten über 10.000 Messen und Ausstellungen vor, die weltweit jährlich durchgeführt werden. Wir geben Erstinformationen und beraten Sie als Mitgliedsunternehmen über Fördermöglichkeiten. Die Teilnahme an durch das Land geförderten Hessischen Gemeinschaftsständen auf ausgewählten Auslandsmessen bietet hessischen Unternehmen eine attraktive Plattform zur Geschäftsanbahnung.
Messeförderung des Bundes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert jährlich die Beteiligung von deutschen Unternehmen an ca. 200 Fachmessen im Ausland.Die Förderung erfolgt im Rahmen von:
- Firmengemeinschaftsausstellungen
- Fachsymposien
- Sonderschauen
- Informationsständen
- Informationszentren
- Sonderveranstaltungen der deutschen WirtschaftEine Übersicht der geförderten Messen kann in der AUMA-Messedatenbank unter „Messedaten weltweit“ abgerufen werden. Bitte markieren Sie hierzu oben links in der Maske den Punkt „Auslandsmesseprogramm“.
Hessische Auslandsmesseförderung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung fördert Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 75 Mio. Euro, die an Auslandsmessen auf räumlich weit entfernt liegenden oder schwierigen Märkten teilnehmen. Organisiert werden jährlich mehrere Hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen.Das aktuelle Messeprogramm mit detaillierten Angaben zu den einzelnen Beteiligungen schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Ansprechpartnerin Almuth Hohlwein, Mail: a.hohlwein@limburg.ihk.de oder Tel.: 06431-210-141.
Unabhängig von der Teilnahme an hessischen Firmengemeinschaftsständen bestehen in Hessen auch Möglichkeiten der Gruppen- und Einzelförderung von Messebeteiligungen außerhalb der EU und EFTA. Das Formular "Angaben zum Zuschussantrag der IHK Limburg" können Sie hier abrufen.
Einzel- und Gruppenförderung
Mindestens ebenso interessant sind für kleine und mittelständische Firmen in Hessen – das sind Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 75 Millionen Euro – die individuellen oder Gruppenbeteiligungen an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland außerhalb von EU und der Europäischen Freihandelszone EFTA. Die Sachkosten wie die Anmietung der Ausstellungsfläche, Kosten für den Messestand, der Rücktransport von Exponaten bis maximal 2 500 Euro, Versicherungen für den Messestand und die Exponate, der Anschluss und Verbrauch von Wasser, Gas und Strom sowie Dolmetscherkosten werden mit 50 Prozent bis zu einer Gesamthöhe von 5 000 Euro pro Unternehmen gefördert.Innerhalb der EU und der Europäischen Freihandelszone EFTA ist die Fördermöglichkeit auf 2 500 Euro beschränkt. Und: Es müssen sich mindestens drei hessische Unternehmen mit jeweils bis zu zehn Beschäftigten an dieser Messe beteiligen, weil die Haushaltsmittel für diesen Wirtschaftsraum vornehmlich Kleinbetrieben und dem Handwerk zugutekommen sollen. Außerhalb von EU und EFTA ist die Förderung der Beteiligung eines einzelnen Unternehmens möglich.
Ganz gleich, ob ein Unternehmen eine Einzel- oder Gruppenförderung wünscht: Die Förderrichtlinie des Landes Hessen sieht vor, dass die lokale hessische IHK die Fördermittel mindestens einen Monat vor Messebeginn beantragen muss und das Unternehmen sich erst nach Bewilligung der Mittel zur Messe anmeldet.
Weitere Informationen können angefordert werden bei Almuth Hohlwein, Mail: a.hohlwein@limburg.ihk.de oder Tel.: 06431-210-141.
Bescheinigungen
Zahlreiche Länder fordern vom deutschen Exporteur die Zertifizierung unterschiedlicher Dokumente zur Einfuhr der Ware wie z. B. Handelsrechnungen (mit Angaben über Preisgestaltung, Herstellungsart usw.) und Ursprungzeugnisse (Angabe über den Ursprung der Ware). Bescheinigungen im Außenwirtschaftsverkehr werden im Regelfall von der IHK vorgenommen. Manche Länder verlangen jedoch darüber hinaus Überbeglaubigungen durch die jeweilige diplomatische Vertretungen. Hier informiert und vermittelt die IHK.
Hermesdeckungen
Die weltweite Finanzkrise hat in vielen Fällen das Vertrauen in ausländische Geschäftspartner erschüttert und zu einem größeren Risikobewusstsein geführt. Jeder Zahlungsausfall reißt eine empfindliche Lücke in die Bilanz eines Unternehmens. Fehlende Liquidität und eingeschränkte Kreditmöglichkeiten schränken die Handlungsoptionen der Unternehmen weiter ein.
Doch was können deutsche Exporteure tun, um ihr Geschäft vor einem Schaden zu bewahren? Nicht nur die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner, sondern auch ein Risikomanagement mit Augenmaß helfen Unternehmen in der Krise. Darüber hinaus stehen die Förderinstrumente des Bundes, wie die Exportkreditgarantien, weiterhin verlässlich zur Verfügung.
Die Exportkreditgarantien des Bundes, wie die Hermesdeckungen offiziell heißen, schützen Unternehmen vor einem Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Dadurch erleichtern sie den Eintritt in schwierigere oder risikoreiche Märkte. Weiterer Vorteil ist, dass in Krisenzeiten Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten werden können.
mehr
Interview
Exportkontrolle im MittelstandDas Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt veröffentliche, das sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet, die bisher nicht oder kaum von exportkontrollrechtlichen Fragen betroffen waren und daher einen hohen Bedarf an grundlegenden Informationen haben. Unternehmen finden darin Antworten zum Beispiel zum Umgang mit so genannten Dual-Use-Gütern. Das Merkblatt (hier) gibt einen Überblick darüber, welche Kategorien von Dual-Use-Gütern die Ausfuhrliste unterscheidet, wie das einzelne Unternehmen erkennen kann, ob ein Gut von der Ausfuhrliste erfasst ist und wie gegebenenfalls weiter verfahren werden muss.
Nicht angesprochen werden im Merkblatt Fragen im Zusammenhang mit dem Export von Rüstungsgütern sowie Fragen der US-Reexportkontrolle.
Neues elektronisches Vorsteuer-Vergütungsverfahren vorgestellt
Vor dem Hintergrund ständig fortschreitender Internationalisierung der Tätigkeiten gerade auch kleiner und mittlere Unternehmen erhält das Vorsteuer-Vergütungsverfahren immer stärkere Bedeutung. Häufig sind KMU über die Möglichkeit der Vorsteuer-Vergütung nicht (ausreichend) informiert.
Unter anderem wurde die Frist für die Antragstellung nunmehr vom 30. Juni des Folgejahres auf den 30. September des Folgejahres verlängert.
mehr
Verbrauchsteuern im EG-BinnenhandelDas größte Hemmnis auf dem Weg zum EG-Binnenmarkt ohne Zollgrenzen stellte zweifellos der Steuerbereich dar.
Wurde für die indirekten Steuern, zuvor Einfuhrumsatzsteuer, heute Erwerbsteuer, eine auch noch weiterhin gültige Übergangsregelung vereinbart, so sieht die Abwicklung bei den Verbrauchsteuern wie folgt aus: Die EG-Länder einigten sich bis auf Ausnahmeregelungen auf Mindeststeuersätze für
1. Mineralöl
2. Alkohol und alkoholische Getränke
3. Tabakwaren.Die Richtlinie über das allgemeine Verbrauchsteuersystem sieht vor, dass die Mitgliedstaaten auch auf andere Waren Verbrauchsteuern erheben dürfen, sofern diese Steuern im innergemeinschaftlichen Handel keine mit dem Überschreiten einer Grenze verbundenen Formalitäten nach sich ziehen.
mehr
Außenwirtschaft aktuell
Unseren außenwirtschaftlich orientierten Mitgliedern bieten wir den monatlich erscheinenden Informationsdienst "Außenwirtschaft aktuell" an. Veröffentlicht werden Hinweise zu Veranstaltungen und Auslandsmessen, Zoll- und Verfahrensvorschriften in der EU, Ländernachrichten, Angebote und Nachfragen aus dem Ausland sowie Neuerscheinungen aus dem Bereich des Außenhandels. Interessenten können den kostenlosen monatlichen Infodienst auch automatisch per E-Mail erhalten. Bei Interesse, Fragen oder Anregungen senden Sie bitte eine Nachricht an a.hohlwein@limburg.ihk.de.
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 07-10
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 06-10
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 05-10
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 04-10
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 03-10
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 02-10
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 01-10
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 12-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 11-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 10-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 09-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 08-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 07-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 06-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 05-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 04-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 03-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 02-09
Außenwirtschaft aktuell - Ausgabe 01-09
Bei Fragen wählen Sie: Tel.: 06431-210-160 oder schauen Sie unter Ansprechpartner nach einer Email Adresse.