Zollfragen
Bei Importen und Exporten, sowie beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr sind eine Fülle von Vorgaben und Fragestellungen zu beachten: Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersätze im Ausland, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten, für den Außenhandel erforderliche Dokumente, Voraussetzungen für Zollbegünstigungen und die Gestaltung internationaler Verträge.
Das Merkblatt zur Lieferantenerklärung gibt Ihnen einen ersten, detaillierten Überblick zu diesem häufig und in seinen möglichen Konsequenzen oft unbedacht eingesetzten Dokument.

Der Link zur EG - Datenbank http://mkaccdb.eu.int ermöglicht es Ihnen, anhand der Warennummer/Zolltarifnummer die für dieses Exportgut geltenden Einfuhrabgaben oder geforderten Dokumente in Drittländer zu recherchieren.
Auf der Homepage http://www.zoll-d.de/index.html finden Sie zahlreiche Informationen zu Zollbestimmungen und -verfahren, insbesondere auch den Zollsätzen für die Einfuhr in die EG.

Informationen:
Lieferantenerklärung nach Verordnung (EG) 1207/01
Internetadressen im Zollbereich


Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2010
Am 27.01.2010 fand im Hause der IHK Limburg eine Veranstaltung zum Thema "Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2010" statt. Die Präsentation des Referenten erhalten Sie "hier".


ATLAS-Ausfuhr ab 1. Juli 2009 Pflicht!

Seit dem 1. August 2006 ist die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung mit ATLAS-Ausfuhr möglich. Dieses System wird das bisherige Ausfuhrverfahren (schriftliches Normalverfahren auf dem Einheitspapier) ablösen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Wegfall der Ausfuhranmeldung mittels Einheitspapier zum 1. Juli 2009“. Ab 1. Juli 2009 müssen alle Ausfuhr-Anmeldungen mittel des elektronischen Zollverfahren „ATLAS-Ausfuhr“ abgegeben werden, eine Papieranmeldung wird dann nicht mehr möglich sein.

Die elektronische Ausfuhranmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Jede Alternative hat direkte Auswirkungen auf die firmeninternen Verfahrensabläufe, weshalb möglichst frühzeitig mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden sollte!

Technischer Ablauf
Der technische Ablauf ähnelt dem des elektronischen Versandverfahrens (NCTS). Die elektronische Ausfuhranmeldung geht als EDIFACT-Nachricht an die deutsche Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt). Von dort erhält der Anmelder ein elektronisches Ausfuhr-Begleitdokument (ABD) als PDF-Datei zurückgesandt. Gleichzeitig wird dem Ausfuhrvorgang eine zuordenbare Vorgangsnummern, die so genannte „Movement Reference Number“ – MRN, zugeteilt, Das ABD muss ausgedruckt werden und hat die Warensendung bis an die Außengrenze der EU zu begleiten. Dort wird die gestellte Ware mittels des im Zentralserver gespeicherten Datensatzes überprüft. Die Ausgangszollstelle teilt der Ausfuhrzollstelle den körperlichen Ausgang der Ware mittels einer EDIFACT-Nachricht mit. Damit ist der Ausfuhrvorgang beendet. Hierüber erhält der Ausführer vom Ausfuhrzollamt eine Bestätigung. Dieses PDF-Dokument („Ausgangsvermerk“) gilt als Ausfuhrbeleg und wird als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke anerkannt.

Weiterführende Informationen
Die Kollegen der IHK Region Stuttgart haben in Zusammenarbeit mit dem ATLAS-Softwareanbieter AEB eine äußerst detaillierte Seite mit „Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen zum Thema ATLAS“ erarbeitet. Rückfragen hierzu richten Sie bitte an Ihre örtlich zuständige IHK.

- Allgemeine Informationen über ATLAS
- Informationen über ATLAS-Ausfuhr und die dazugehörige Verfahrensanweisung
- Merkblatt Internetausfuhranmeldung Plus
- Die Internetausfuhranmeldung der deutschen Zollverwaltung
- ATLAS-Ausfuhr
- Internetausfuhranmeldung IAA+