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Zollfragen
Bei Importen und Exporten, sowie beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr sind eine Fülle von Vorgaben und Fragestellungen zu beachten: Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersätze im Ausland, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten, für den Außenhandel erforderliche Dokumente, Voraussetzungen für Zollbegünstigungen und die Gestaltung internationaler Verträge.
Das Merkblatt zur Lieferantenerklärung gibt Ihnen einen ersten, detaillierten Überblick zu diesem häufig und in seinen möglichen Konsequenzen oft unbedacht eingesetzten Dokument.
Der Link zur EG - Datenbank http://mkaccdb.eu.int ermöglicht es Ihnen, anhand der Warennummer/Zolltarifnummer die für dieses Exportgut geltenden Einfuhrabgaben oder geforderten Dokumente in Drittländer zu recherchieren.
Auf der Homepage http://www.zoll-d.de/index.html finden Sie zahlreiche Informationen zu Zollbestimmungen und -verfahren, insbesondere auch den Zollsätzen für die Einfuhr in die EG.
Informationen:
Lieferantenerklärung nach Verordnung (EG) 1207/01
Internetadressen im Zollbereich
Zollmeldepflicht für Kleinsendungen kostet 100 Millionen EuroAus Brüssel droht neuer Bürokratie-Ärger: Eine geplante Zollrechtsänderung wird die deutsche Wirtschaft nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) rund 100 Millionen Euro kosten.
Bislang sind im innergemeinschaftlichen Warenverkehr Kleinsendungen unter einem Wert von 1.000 Euro und einem Gewicht von 1.000 Kilogramm von der elektronischen Zollanmeldung befreit. Das soll sich mit der Neufassung des EU-Zollrechts ab 2013 ändern. Was die Neuregelung für die Betriebe bedeutet, hat der DIHK in einer Umfrage unter fast 6.000 Firmen ermittelt. Das Ergebnis: Bleibt Brüssel bei seinen Plänen, müssen die Unternehmen in Deutschland künftig beinahe neun Millionen Zollanmeldungen pro Jahr mehr abgeben als bislang. Durchschnittlich entstehen bei einer Anmeldung Kosten in Höhe von rund elf Euro – das bedeutet insgesamt eine Mehrbelastung von rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Weitere finanzielle Bürden, wie sie infolge von Zeitverzögerungen, Maschinenstillstand, Konventionalstrafen und Ähnlichem zu befürchten sind, sind in diese Berechnungen gar nicht eingeflossen.
Von der zusätzlichen Bürokratie wären fast 90 Prozent aller deutschen Unternehmen mit Außenhandel betroffen – besonders stark Firmen mit hohem Kleinsendungsanteil wie beispielsweise Online-Shops. Der DIHK hat das Bundesfinanzministerium und das Bundeskanzleramt auf die Problematik aufmerksam gemacht. Beide bestätigen die Problematik, sehen aber keine Möglichkeit einzugreifen. Jetzt will der DIHK zusammen mit den IHKs die Europaabgeordneten überzeugen, sich für die Beibehaltung der alten Regelung einzusetzen. Schließlich würde die geplante Neuerung "ganz ohne Not" erfolgen, wie DIHK-Zollexperte Stefan Walkowiak gegenüber dem "Handelsblatt" kritisierte. Zumal das Vorhaben dem im Brüsseler "Small Business Act" festgeschriebenen Ziel widerspreche, bürokratische Hürden für Mittelständler abzubauen.
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2010
Am 27.01.2010 fand im Hause der IHK Limburg eine Veranstaltung zum Thema "Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2010" statt. Die Präsentation des Referenten erhalten Sie "hier".
Das Hauptzollamt Gießen informiert: Ende 2011 droht Exporteuren der Wegfall der Bewilligungen im vereinfachten Ausfuhrverfahren
Bis spätestens Ende 2011 werden alle bewilligten Vereinfachungen für Außenwirtschaftsbeteiligte überprüft. Bewilligungsinhaber, die vereinfachte Verfahren bei der Einfuhr und/oder bei der Ausfuhr nutzen, müssen bis dahin die neuen Voraussetzungen erfüllen. Zudem zeigt die Tendenz, dass die Anzahl und das Niveau der Vorschriften für Im- und Exporteure weiter ansteigen werden. In einem Gespräch mit dem IHK Wirtschaftsmagazin standen die Vertreter des Hauptzollamts Gießen: Herbert Losekam, Stefanie Hodgson und Sven Dinges Rede und Antwort. weiter
Der Zugelassene WirtschaftsbeteiligteSeit 01.01.2008 können sich Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, bei ihrem zuständigen Hauptzollamt zum „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/Authorised Economic Operator (ZWB/AEO)" zertifizieren lassen.
Oft besteht die Meinung, dass es sich hier um ein vereinfachtes Zollverfahren handelt. Der ZWB/AEO ist jedoch die Zertifizierung eines Unternehmens im Bereich Zoll, Sicherheit oder Zoll und Sicherheit. Wer den Status ZWB/AEO erteilt bekommt, gilt als besonders zuverlässig, vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China, Schweiz) die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen.
Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligen ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Folgende Varianten können erteilt werden:
- AEO-Zertifikat „Zollrechliche Vereinfachungen“ (AEO-C)
- AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO-S)
- AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“ (AEO-F)Diese Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen.
Welche Vorteile hat der ZWB/AEO?
- weniger häufige Prüfungen von Waren und Unterlagen (alle Arten von AEO) - vorrangige Prüfungen von zur Kontrolle ausgewählten Sendungen (alle Arten von AEO) - bei Beantragung einer Bewilligung für die Inanspruchnahme zollrechtlicher Vereinfachungen werden die Voraus- setzungen, die bereits bei der Erteilung des AEO-Zertifikats geprüft wurden, nicht erneute geprüft (für AEO-C und AEO-F) - reduzierter Datensatz bei der Abgabe von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen, sog. Vorabanmeldungen - ab 01. Juli 2009 – (für AEO-S und AEO-F) - Vorabunterrichtung bei beabsichtigten Kontrollen – ab 01. Juli 2009 (für AEO-S und AEO-F) - verbesserte Zusammenarbeit mit dem Zoll - Anerkennung des AEO-Status als Qualitätsmerkmal (vertrauenswürdiger Geschäftspartner) Es besteht für Wirtschaftsbeteiligte keine Verpflichtung, den Status AEO zu beantragen. Für die Erteilung zollrechtlicher Vereinfachungen ist der Status eines AEO keine Bewilligungsvoraussetzung.
ATLAS-Ausfuhr ab 1. Juli 2009 Pflicht!Seit dem 1. August 2006 ist die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung mit ATLAS-Ausfuhr möglich. Dieses System wird das bisherige Ausfuhrverfahren (schriftliches Normalverfahren auf dem Einheitspapier) ablösen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Wegfall der Ausfuhranmeldung mittels Einheitspapier zum 1. Juli 2009“. Ab 1. Juli 2009 müssen alle Ausfuhr-Anmeldungen mittel des elektronischen Zollverfahren „ATLAS-Ausfuhr“ abgegeben werden, eine Papieranmeldung wird dann nicht mehr möglich sein.
Die elektronische Ausfuhranmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Jede Alternative hat direkte Auswirkungen auf die firmeninternen Verfahrensabläufe, weshalb möglichst frühzeitig mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden sollte!
Technischer Ablauf
Der technische Ablauf ähnelt dem des elektronischen Versandverfahrens (NCTS). Die elektronische Ausfuhranmeldung geht als EDIFACT-Nachricht an die deutsche Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt). Von dort erhält der Anmelder ein elektronisches Ausfuhr-Begleitdokument (ABD) als PDF-Datei zurückgesandt. Gleichzeitig wird dem Ausfuhrvorgang eine zuordenbare Vorgangsnummern, die so genannte „Movement Reference Number“ – MRN, zugeteilt, Das ABD muss ausgedruckt werden und hat die Warensendung bis an die Außengrenze der EU zu begleiten. Dort wird die gestellte Ware mittels des im Zentralserver gespeicherten Datensatzes überprüft. Die Ausgangszollstelle teilt der Ausfuhrzollstelle den körperlichen Ausgang der Ware mittels einer EDIFACT-Nachricht mit. Damit ist der Ausfuhrvorgang beendet. Hierüber erhält der Ausführer vom Ausfuhrzollamt eine Bestätigung. Dieses PDF-Dokument („Ausgangsvermerk“) gilt als Ausfuhrbeleg und wird als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke anerkannt.Weiterführende Informationen
Die Kollegen der IHK Region Stuttgart haben in Zusammenarbeit mit dem ATLAS-Softwareanbieter AEB eine äußerst detaillierte Seite mit „Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen zum Thema ATLAS“ erarbeitet. Rückfragen hierzu richten Sie bitte an Ihre örtlich zuständige IHK.- Allgemeine Informationen über ATLAS
- Informationen über ATLAS-Ausfuhr und die dazugehörige Verfahrensanweisung
- Merkblatt Internetausfuhranmeldung Plus
- Die Internetausfuhranmeldung der deutschen Zollverwaltung
- ATLAS-Ausfuhr
- Internetausfuhranmeldung IAA+
- Handbuch zur IAA-Plus