GEZ-Gebühren


Unternehmensinformationen zur Rundfunkgebührenpflicht für
internetfähige Geräte ab 2007

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Gerichte urteilen gegen GEZ-Gebühr auf Computer

Rund eineinhalb Jahre nach Einführung von Rundfunkgebühren auf so genannte "neuartige Empfangsgeräte" wie Computer und UMTS-Handys zeigt sich, dass diese unter großen Protesten der IHKs eingeführte Gebühr auch bei deutschen Gerichten auf wenig Gegenliebe stößt. Bei der IHK Limburg gab es seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht auf PC im vergangenen Jahr zahlreiche Anrufe von Gewerbetreibenden, die sich über die GEZ-Gebühren beschwerten. Die IHK Limburg rät allen Betroffen in vergleichbaren Fällen, unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO) oder das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az.: 4 A 149/07) die Zahlungen an die GEZ zu verweigern und im Falle eines Gebührenbescheids Widerspruch einzulegen:

Nähre Informationen zum IHK-Protest "Keine Rundfunkgebühren auf unsere Computer" finden Sie hier.

Finanzierungsvorschlag der hessischen IHKs zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk