Gewerberecht

Das Gewerberecht umfasst neben der Gewerbeordnung (GewO) eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. das Ladenschlussgesetz, das Gaststättengesetz oder das Lebensmittelrecht.

Ein Gewerbe betreibt, wer dauerhaft und in der Absicht, Gewinn zu erzielen einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, die sozial gebilligt ist. Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit. Für einige gewerbliche Tätigkeiten bedarf es aber einer speziellen Erlaubnis, gegebenenfalls müssen bestimmte Prüfungen abgelegt oder Unterrichtungen nachgewiesen werden. Wer eine gewerbliche Tätigkeit anfängt, muss eine Anzeige über die Aufnahme seiner Tätigkeit abgeben.

Nachfolgend finde Sie weitere Informationen zu folgenden Themen:

Titel: Wiedergestattung der Gewerbeausübung nach § 35VI GewO

Titel: Das Ladenöffnungsgesetz in Hessen

Titel: Information zu Messen, Ausstellungen und Märkten