Ein kleiner Navigationshinweis:
Wenn Sie mit der Maus über den linken Bereich
der Geschäftsfelderbuttons fahren, erscheint
rechts das zugehörige Untermenü in der pass-
enden Farbe.
Das Untermenü kann weggescrollt werden,
in diesem Fall wieder ganz nach oben scrollen.Mit Klick auf den Geschäftsfeldbutton erhalten
Sie mehr Informationen über die Ziele und
Themen der Geschäftsbereiche.
Gewerberecht
Das Gewerberecht umfasst neben der Gewerbeordnung (GewO) eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. das Ladenschlussgesetz, das Gaststättengesetz oder das Lebensmittelrecht.
Ein Gewerbe betreibt, wer dauerhaft und in der Absicht, Gewinn zu erzielen einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, die sozial gebilligt ist. Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit. Für einige gewerbliche Tätigkeiten bedarf es aber einer speziellen Erlaubnis, gegebenenfalls müssen bestimmte Prüfungen abgelegt oder Unterrichtungen nachgewiesen werden. Wer eine gewerbliche Tätigkeit anfängt, muss eine Anzeige über die Aufnahme seiner Tätigkeit abgeben.
Nachfolgend finde Sie weitere Informationen zu folgenden Themen:
Titel: Wiedergestattung der Gewerbeausübung nach § 35VI GewO
Titel: Das Ladenöffnungsgesetz in Hessen
Titel: Information zu Messen, Ausstellungen und Märkten