Ein kleiner Navigationshinweis:
Wenn Sie mit der Maus über den linken Bereich
der Geschäftsfelderbuttons fahren, erscheint
rechts das zugehörige Untermenü in der pass-
enden Farbe.
Das Untermenü kann weggescrollt werden,
in diesem Fall wieder ganz nach oben scrollen.Mit Klick auf den Geschäftsfeldbutton erhalten
Sie mehr Informationen über die Ziele und
Themen der Geschäftsbereiche.
Abgrenzung Handel-Handwerk
Nicht nur Existenzgründer, sondern auch nichthandwerkliche Betriebe, die ihren Geschäftsgegenstand um neue Leistungsangebote erweitern wollen, stehen häufig vor der Frage, ob ihre Tätigkeit dem Handwerksrecht unterliegt und gegebenenfalls einer speziellen handwerksrechtlichen Qualifikation bedarf.
Nachfolgend finden Sie Infoblätter zu folgenden Bereichen:
Akustik- und TrockenbauEinbau genormter Baufertigteile
Handwerksrechtliche Fragen bei öffentlichen Aufträgen
Schwarzarbeit oder zulässige gewerbliche Tätigkeit?
Die Durchführung von Kfz-Reparaturen an Tankstellen und im Gebrauchtwagenhandel
Rentenversicherungspflicht im Handwerk für selbstständige Unternehmer