Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Limburg

Die Industrie- und Handelskammern sind kraft Gesetzes (§ 36 Gewerbeordnung) zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen ermächtigt. Die öffentliche Bestellung setzt den Nachweis der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung sowie den Bedarf von Sachverständigenleistungen auf dem entsprechenden Gebiet voraus.

Im Bezirk der IHK Limburg haben mittlerweile über 20 Sachverständige die genannten Voraussetzungen erfüllt und sind öffentlich bestellt und vereidigt worden. Sie decken 20 der 217 Sachgebiete im so genannten regulierten Bereich ab, d.h. auf den Gebieten der Wirtschaft, in dem bundesweit ca. 8200 Sachverständige tätig sind.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind bei ihrer Tätigkeit nicht auf das Gebiet der bestellenden Körperschaft beschränkt, sondern können bundesweit oder auch im Ausland beauftragt und eingesetzt werden. Bei der Beauftragung sollte die fachspezifische Qualifikation für das zu beurteilende Problem zwar vorrangig sein, es empfiehlt sich aber meist, auch die Ortsnähe - u.a. aus Kostengründen - zu berücksichtigen.

In rund 200 Fällen wird die IHK jährlich um die Benennung eines öffentlich bestellten Sachverständigen zur Vermittlung oder gutachterlichen Stellungnahme bei privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen gebeten.

Das nachfolgende Verzeichnis enthält die aktuelle Liste der von dieser IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Es ist Teil des bundesweiten Sachverständigenverzeichnisses der 82 Industrie- und Handelskammern, das auch über Internet (www.svv.ihk.de) abgerufen werden kann.