Sachverständigenwesen

Die Industrie- und Handelskammer Limburg ist wie alle anderen Industrie- und Handelskammern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig.  
     
Die Sachverständigen erstellen unparteiische Gutachten und sind darüber hinaus zur Streit-vermeidung bzw. Streitschlichtung als Schiedsgutachter verfügbar. Vor seiner öffentlichen Bestellung wird jeder Sachverständige überprüft, ob er überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet hat (besondere Sachkunde) und ob er persönlich für diese Aufgabe geeignet ist.
 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen:

Informations- und Merkblatt

Newsletter Ausgabe 03/2011 – Nov./Dez.

Newsletter Ausgabe 02/2011 – Sep./Okt.

Newsletter Ausgabe 01/2011 – Jul./Aug.

Sachverständigenordnung

Antrag auf Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Personalbogen

Fragebogen zu den fachlichen und persönlichen Voraussetzungen

Kostenübernahmeerklärung

Die kompletten Bestellungsvoraussetzungen für die jeweiligen Sachgebiete sind unter
www.ifs-forum.de
zu finden.

Das Sachverständigenverzeichnis der IHKs finden Sie unter www.svv.ihk.de.

Das Adressverzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bezirk
der IHK Limburg haben wir für Sie alphabetisch und nach Sachgebieten geordnet.