Informationen zur Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-frau IHK

Prüfungstermine

Die Industrie- und Handelskammer Limburg bietet im Jahr 2012 folgende Prüfungstermine an:

08./09. März 2012 Anmeldeschluss: 07.02.2012
14./15. Juni 2012 Anmeldeschluss: 15.05.2012
13./14. September 2012 Anmeldeschluss: 14.08.2012
22./23.. November 2012 Anmeldeschluss: 23.10.2012

Notwendigkeit der Prüfung
Die Sachkundeprüfung wird von allen Versicherungsvermittlern im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 34 d Gewerbeordnung benötigt, die nicht ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind und den Nachweis der Sachkunde nicht auf anderem Wege erbringen können.

Als Nachweise der Sachkunde werden nach der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) noch anerkannt:

1. die ununterbrochene selbständige oder unselbständige Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater seit dem 31. August 2000 (§ 1 Abs. 4 VersVermV).
2. eine der folgenden Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe (gem. § 4 VersVermV)
2.1 Abschlusszeugnis
a) eines Studiums der Rechtswissenschaften
b) eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Versicherungen (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
c) als Versicherungskaufmann oder –frau oder Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen
d) als Versicherungsfachwirt oder –wirtin oder
e) als Fachwirt oder –wirtin für Finanzberatung (IHK)
2.2 Abschlusszeugnis
a) als Fachberater oder – beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau,
b) als Fachberater oder –beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn ein abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung oder
c) als Finanzfachwirt (IHK), wenn ein abgeschlossenes weiterbildendes Zertifikatsstudium an einer deutschen Hochschule
und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder –beratung vorliegt;
2.3 Abschlusszeugnis
a) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau
b) als Investmentfondskaufmann oder –frau oder
c) als Fachberater oder –beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK),
wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder –beratung vorliegt
2.4 Studienabschluss einer Hochschule oder Berufsakademie und eine in der
Regel mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungs-vermittlung oder – beratung.

Benötigt wird die Sachkundeprüfung derzeit vor allem von den Vermittlern, die erstmals seit Anfang 2007 in der Versicherungsbranche selbständig und dabei aber nicht ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind, soweit sie den Nachweis der Sachkunde nicht durch eine der genannten Berufsqualifikationen oder aufgrund vorangegangener unselbstständiger Tätigkeit (spätestens seit dem 31. August 2000) im Bereich der Versicherungsvermittlung erbringen können. Denn für sie hat der Gesetzgeber keine Übergangsregelungen bei der Erlaubnispflicht vorgesehen. Die Erlaubnis muss daher bereits mit Beginn der selbständigen Versicherungsvermittlung vorliegen. Gleiches gilt damit für die bei der Antragstellung zur Erlaubnis nachzuweisende Sachkunde: Versicherungsvermittlerverordnung

Zuständigkeit für die Prüfung
Die IHK Limburg hat neben der Erlaubniserteilung und Registrierung auch die Abnahme der Sachkundeprüfung gemeinsam für die mittelhessischen IHKs Lahn-Dill (bislang IHK Wetzlar und IHK Dillenburg) und die IHK Giessen-Friedberg übernommen. Die Prüfung wird zudem auch von den IHKs in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz sowie in Koblenz durchgeführt. Die Prüfung kann unabhängig vom Zuständigkeitsbereich einer IHK auch bei jeder anderen IHK absolviert werden. Regelungen dazu finden sich in der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler / Versicherungsberater der IHK Limburg.

Prüfungsablauf und -inhalt
Die Prüfung findet an zwei Tagen statt und teilt sich auf in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Am ersten Prüfungstag sind in ca. 160 Minuten am PC Aufgaben zu verschiedenen Versicherungsgebieten, im Bereich der Vorsorgeversicherungen, beispielsweise zu Lebens-, Renten-, Unfall und Krankenversicherungen und bei den Sachversicherungen zu Krafthaftpflicht-, Gebäude- und Rechtsschutzversicherung zu bewältigen. Die Prüfungsaufgaben für den schriftlichen Teil der Prüfung sind wie die Prüfungstermine bundesweit einheitlich. Die einzelnen Prüfungsinhalte lassen sich auch der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler /Versicherungsberater der IHK Limburg und der Anlage 1 zur Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) entnehmen. In der am Tag darauf durchgeführten ca. 20-minütigen praktischen Prüfung werden dann die Beratungsfähigkeiten abgeprüft, indem ein Kundengespräch zwischen Prüfern und Prüfling simuliert wird. Weiter Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie in unserem Merkblatt.

Weitere Informationen zu Prüfungsinhalten können Sie auch dem Rahmenstoffplan entnehmen.

Keine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

An die Prüfung sind keinerlei Zulassungsvoraussetzungen gebunden. Ein Vorbereitungslehrgang empfiehlt sich jedoch. Informationen zu Lehrgangsanbietern können Sie hier oder direkt von der IHK erhalten.

Anmeldungen
Anmeldungen zur Prüfung nimmt die IHK Limburg ab sofort per schriftlicher Anmeldung und Rücksendung an die IHK Limburg (Fax: 06431/210-205; E-Mail: m.mattlener@ihk.limburg.de oder n.jung@limburg.ihk.de) entgegen. Die Anmeldeformulare finden Sie hier. Die Anmeldung muss spätestens 30 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Ihre Fragen beantworten Frau Mattlener unter Tel. 06431 / 210-121 oder Frau Jung unter 06431 / 210-118.