Versicherungsvermittlerrichtlinie

Versicherungsvermittlerrichtlinie

Versicherungsvermittler und Versicherungsberater müssen sich auf neue Berufsregeln einstellen

Das Versicherungsvermittlergewerbe wurde durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie erlaubnispflichtig. Zuständig für die Registrierung und eine etwaige Erlaubnis sind die IHKs. Das neue Gesetz trat am 22. Mai 2007 in Kraft.
Die Regelungen betreffen Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und -vertreter) sowie Versicherungsberater. Die Regelungen führen zu einer umfassenden Reform des Berufs des Versicherungsvermittlers in Deutschland.
Seit 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in ein von den IHKs geführtes Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Die IHK Limburg führt die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKs durchführen. Sofern sich also Ihre Hauptniederlassung in den Zuständigkeitsbereichen der IHKs
- Lahn-Dill
- Gießen-Friedberg
- Limburg

befindet, müssen Sie Ihre Anträge direkt an die IHK Limburg richten. Die Postadresse der IHK Limburg ist in den Antragsformularen bereits voreingetragen.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt Ihnen die IHK Limburg unter der Telefonnummer: 06431 / 210-121.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Hinweise für Versicherungsvermittler
Informationspflichten für Versicherungsvermittler
Informationen für Versicherungsunternehmen: Eintragung gebundener Versicherungsvertreter im Vermittlerregister
Internet-Impressum: Zusätzliche angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich

Merkblätter zum Thema Versicherungsvermittler:
Gebundene Versicherungsvertreter
Versicherungsvermittler mit Erlaubnis
Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung
Annexvermittler
Versicherungsberater