EMCS-Verfahren ab 1. April

Europäische Union: Elektronisches EMCS-Verfahren ab 1. April
Betroffene Unternehmen sollten sich umgehend anmelden


Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass alle Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren (wie z.B. Schaumweine) befördern, sich umgehend zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) anmelden sollen.
Genauer bezeichnet das Ministerium die betroffenen Unternehmer als Steuerlagerinhaber und berechtigte - künftig registrierte - Empfänger. Eine Anmeldung sei deshalb notwendig, weil alle Verbrauchsteuernummern von Unternehmen, die am innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren als Versender oder Empfänger teilnehmen, in einer europäischen Datenbank (SEED) enthalten sind. Ohne eine Registrierung in dieser Datenbank ist für die beteiligten Handelspartner die erforderliche Berechtigung zum innergemeinschaftlichen Empfang bzw. Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung nicht prüfbar.
Weitere Informationen zum IT-Verfahren EMCS sowie alle erforderlichen Vordrucke zur Anmeldung sind auf der Zoll-Internetseite (www.zoll.de) erhältlich.