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Unterrichtungen im BewachungsgewerbeJeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, muss nachweisen, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit Ihnen vertraut ist. Dem Unterrichtungsverfahren haben sich sowohl Selbständige als auch Unselbständige zu unterziehen.
Das Unterrichtungsverfahren gliedert sich in die Bereiche, Unterrichtungsverfahren für Selbständige mit 80 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und Unterrichtungsverfahren für Bewachungspersonal mit 40 Unterrichtstunden zu je 45 Minuten.
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Hier werden die Sachgebiete „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz“, „Bürgerliches Gesetzbuch“, „Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen“, „Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienst (BGV C 7)“, „Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen“ sowie „Grundzüge der Sicherheitstechnik“ geprüft.
Mit der Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die geprüften Personen über die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie für deren praktische Anwendung notwendigen Kenntnisse verfügen. Mit dem Bestehen der Sachkunde und den erworbenen Kenntnissen, sollte ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Wachaufgaben möglich sein.
Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für Personen, die ihre Tätigkeit bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr (sog. Citystreifen, etc.), Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive), Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher) ausüben.
Für die Industrie- und Handelskammer Limburg führt die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill diese Verfahren durch. Genauere Informationen erhalten Sie unter www.ihk-lahndill.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Heidrun Langner (Tel.: 06441 / 9448 1710) oder direkt unter www.ihk-lahndill.de/recht/sachbewachfair.php.
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