Beitragssenkung 2012 für alle IHK-Mitglieder
Die Vollversammlung der Industrie und Handelskammer Limburg hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2011 für ihre Mitgliedsunternehmen eine Senkung des Gesamtvolumens der Grundbeiträge von rund 8 Prozent und eine Senkung des Umlagesatzes von rund 11 Prozent auf 0,25 Prozent für das Jahr 2012 beschlossen. Die Beitragssenkung ist ein deutliches Signal für die Wirtschaft der Region, von der jedes Mitglied der IHK Limburg einen Vorteil bei der Beitragsfestsetzung hat.

Die Beitragssenkung erfolgt vor dem Hintergrund einer guten wirtschaftlichen Entwicklung der Region sowie einer Wirtschaftsführung, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgt und eine nachhaltige und gesicherte Beitragssenkung zum Ziel hat.
Wie wird der Beitrag erhoben?
Der IHK-Beitrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Grundbeitrag und der Umlage. Diese werden auf der Grundlage des IHK-Gesetzes sowie der von den gewählten Unternehmensvertretern in der IHK-Vollversammlung erlassenen Beitragsordnung erhoben. Die Höhe der Grundbeiträge und der Umlage wird durch die IHK-Vollversammlung in der jährlich zu beschließenden Wirtschaftssatzung festgelegt. Die Festsetzung der Höhe der Grundbeiträge erfolgt gestaffelt, wobei Art und Umfang sowie Leistungsfähigkeit des Gewerbebetriebes berücksichtigt werden.

Freigestellt vom Beitrag werden natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 5.200,00 Euro nicht übersteigt. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, werden für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt und für das darauf folgende Jahr von dem Grundbeitrag und der Umlage sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt.

Einzelheiten zur Höhe der Beiträge können der Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer Limburg für das Geschäftsjahr 2012 entnommen werden. Die Wirtschaftssatzung finden Sie auf der Homepage der IHK Limburg in der Rubrik „Wir über uns“ im Bereich „Rechtsgrundlagen“.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie bei:
Dipl.-Bw. Michael Müller
IHK-Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Finanzen und Organisation
Tel.: 06431/210-110
Fax: 06431/210-5110
E-Mail: m.mueller@limburg.ihk.de