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Neue Märkte erschließen
Garantien des Bundes schützen vor Risikenvon Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragter der Bundesregierung für den Mittelstand
Die Krise der Weltwirtschaft darf nicht den Blick in die Zukunft verstellen. Weitsichtige Unternehmen wissen: Wer jetzt in Produkte und Märkte investiert, verkürzt die Krise und geht wirklich gestärkt aus ihr hervor. Das gilt beispielhaft auch für die Märkte der Entwicklungs- und Schwellenländer. Garantien des Bundes schützen vor Risiken.Die Bundesregierung unterstützt Direktinvestitionen der deutschen Wirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländer, indem sie politische Risiken mit Hilfe von Investitionsgarantien absichert. Dabei war das Jahr 2008 ein herausragendes Jahr in der Geschichte dieses Förderinstruments. Mit einem neuen Garantievolumen in Höhe von 6,6 Mrd. Euro für insgesamt 72 Projekte in 16 Entwicklungs- und Schwellenländern konnte das beste Ergebnis seit Bestehen des Garantieinstruments erzielt werden. Die wichtigsten Zielländer waren Russland, China, die Türkei und die Ukraine. Etwa ein Viertel der in 2008 neu gestellten Anträge sowie ein Drittel aller bisher abgegebenen Garantien entfallen hierbei auf kleine und mittlere Unternehmen.
Der Mittelstand kann mit diesem Instrument sein Auslandsengagement auch in Krisenzeiten auf eine sichere Grundlage stellen, denn die Garantien machen Auswirkungen politischer Risiken kalkulierbarer. Sie schützen vor Enteignung, dem Bruch von Zusagen seitens staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen, aber auch vor Aufruhr sowie den Folgen von Krieg und Terror. Ferner greifen sie im Falle von Konvertierungs- und Transferproblemen. Ein Ziel des staatlichen Schutzes ist es auch, drohende Schäden abzuwenden, damit das Engagement im Ausland überhaupt fortgeführt werden kann – zum Beispiel durch die Einschaltung diplomatischer Vertretungen oder durch eine Beteiligung an den Kosten zur Vermeidung des Schadens. Kommt es dennoch zum Ernstfall, hat das deutsche Unternehmen einen inländischen Vertragspartner für die Schadensregulierung. Damit hängt die Zahlung einer Entschädigung grundsätzlich nicht von einem internationalen Gerichtsverfahren ab.
Eine Investitionsgarantie setzt voraus, dass ein völkerrechtlicher Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Anlageland besteht. Derzeit sind mit 139 Nationen solche Verträge geschlossen, von denen 126 in Kraft sind. Hinzu kommt, dass die Investition als förderungswürdig eingestuft werden muss, was positive wirtschaftliche Auswirkungen des Engagements in Deutschland und im Partnerland voraussetzt. Abgesichert werden können sowohl das investierte Kapital als auch die entsprechenden Erträge.
Die Kosten der Garantien sind überschaubar. Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. Euro gebührenfrei, darüber hinaus sind höchstens insgesamt 10.000 Euro zu zahlen. Das jährliche Garantieentgelt beträgt 0,5 % p.a. auf die abgesicherten Beträge, der Selbstbehalt liegt bei 5%. Geschäftsbanken räumen Unternehmen mit einer Investitionsgarantie des Bundes oft bessere Konditionen ein – das gilt auch in Zeiten der Finanzkrise. Über die Gewährung einer Investitionsgarantie entscheidet ein Interministerieller Ausschuss unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Kontakt:
Dr. Armgard Wippler
Persönliche Referentin des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Schauerte
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststraße 34 – 37, 10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 2014-6430