Hessen: Bürgschaften - Kapital für Kleinunternehmen - Beteiligungen - Beratungsförderung - Hotline

Das Programm "Kapital für Kleinunternehmen" richtet sich an kapitalschwache Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten. Dabei darf es sich nicht um Sanierungsfälle handeln. Nach einem verkürzten Prüfverfahren können die Antragssteller Nachrangdarlehen von 25.000 bis 75.000 Euro für den laufenden Betrieb erhalten. Diese gelten als wirtschaftliches Eigenkapital und verbessern damit die Eigenkapitalquote. Das Programm erfordert, dass die Unternehmen bei ihrer Hausbank ein zusätzliches Darlehen über mindestens die Hälfte der Summe der Landeshilfen aufnehmen. Es ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Interessenten wenden sich an ihre Hausbank, damit diese die Gewährung eines Darlehens aus dem Förderprogramm "Kapital für Kleinunternehmen" bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragt. Beratung zu diesem und anderen Förderprogrammen bietet beispielsweise der Regionale Unternehmersprechtag.

Das Programm zur Förderung von Krisen- und Sanierungsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige Freier Berufe in Hessen gilt ergänzend zu den Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Es ist befristet bis 31. Dezember 2010.

Ein 20-seitiger "Wegweiser in Krisenzeiten" bietet Unternehmen und Arbeitnehmer/-innen einen praktischen Überblick über Instrumente zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise. Er wurde im August 2009 von der Hessischen Landesregierung, der Vereinigung der hesssischen Unternehmerverbände, dem DGB-Bezirk Hessen-Thüringen und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben.

Das Land Hessen stellt über die Bürgschaftsbank Hessen (BBH) sowie die Investitionsbank Hessen (IBH) für von der Finanzmarktkrise betroffene Unternehmen bis zu 80%ige Ausfallbürgschaften für Betriebsmittelfinanzierungen zur Verfügung. Damit können zusätzliche Liquiditätskredite bei den Hausbanken abgesichert werden.

Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise sind der Europäische Rat und die Europäische Kommission übereingekommen, zur Behebung beträchtlicher Störungen im Wirtschaftsleben binnenmarktkonforme Maßnahmen zu erlassen. Es wurde eine "Bundesregelung Kleinbeihilfen" erlassen, die bis 31.12.2010 befristet ist. So wurden bei der BBH die Höchstbeträge für Ausfallbürgschaften von 1,0 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro heraufgesetzt. Beteiligungskapital durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft steht ür kleine und mittlere Unternehmen in Hessen bis max. 1 Mio EUR und für das Handwerk bis 130 TEUR zur Verfügung.

Das erfolgreiche Programm "Bürgschaft ohne Bank" (BoB) der BBH steht seit August 2009 allen kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen offen. Bis dahin hatten ausschließlich Gründer, Übernehmer und junge Unternehmen Zugang. Die bis Ende 2010 befristete Ausweitung ist eine Reaktion auf die aktuelle Wirtschaftslage und die damit verbundenen Schwierigkeiten, Investitionen und Betriebsmittel finanziert zu bekommen. Bei BoB führt die Antragstellung nicht wie üblich erst zur Hausbank, sondern direkt zur BBH. Der Unternehmer erhält -“ soweit die Prüfung durch die BB H erfolgreich war - eine erstklassige Sicherheit, mit der er dann ein finanzierendes Kreditinstitut suchen kann. Über BoB können Betriebsmittel bis 300 TEUR oder Investitionen bis 500 TEUR besichert werden. Antragstellende Unternehmen müssen ein Vorhaben in Hessen haben und nicht mehr als 500 TEUR Bankschulden sowie positives Eigenkapital ausweisen. Außerdem sollen sie in Vergangenheit und Zukunft positive Erträge ausweisen können. Über die neu eingerichtete Hotline 0611/1507-77 erreichen Interessierte die BBH montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.

Am Donnerstag, dem 7. Mai 2009, informierten KfW und Bürgschaftsbank Hessen (BBH) in einer kostenfreien Veranstaltung "Unternehmensfinanzierung in Zeiten der Krise: Finanzierungshilfen von KfW und Bürgschaftsbank Hessen" in der IHK Limburg über die KfW-Förderprogramme im Rahmen der Maßnahmenpakete der Bundesregierung und Finanzierungshilfen des Landes Hessen / der BBH. Hier finden Sie die Präsentation der Bürgschaftsbank Hessen und die Präsentation der KfW.

Im Beratungszentrum für Wirtschaftsförderung der HA Hessen Agentur GmbH beraten Förderexperten Unternehmer und Gründer zu den Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Auf Initiative des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wurde dort - aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise - eine Hotline eingerichtet: 0180 5 005 299 (14 ct/Min., Mobilfunktarife können davon abweichen) / montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr / freitags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

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