Gaststättenunterrichtung

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Mit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005 wird zwischen erlaubnisfreier Gaststätte und erlaubnispflichtiger Gaststätte unterschieden. Die Gaststättenerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn eine Reihe persönlicher und objektbezogener Voraussetzungen vorliegen. Details dazu enthält das IHK-Merkblatt "Eröffnung / Übernahme eines Gaststättengewerbes".

Eine der personenbezogenen Voraussetzungen ist die Bescheinigung einer IHK, wonach der Antragsteller über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann (gem. § 4 Gaststättengesetz). Davon freigestellt sind Inhaber bestimmter Ausbildungsberufe (z. B. Köche, Meister im Gastgewerbe, über weitere Ausnahmen berät die IHK). Besteht eine so genannte Stellvertretererlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz, so ist die Unterrichtung des Stellvertreters nötig. Diese Bescheinigung erhält nur, wer an der Unterrichtung bei der IHK teilgenommen hat.

Teilnehmerkreis:

Existenzgründer in der Hotel- und Gaststättenbranche
Aus dem Inhalt: - HACCP-Verordnung
- Hygienevorschriften
- Lebensmittelüberwachung
- Lebensmittellagerung
- Jugendschutz

Termine in 2011: Donnerstag, den 15.03.2012
Donnerstag, den 24.05.2012
Donnerstag, den 06.09.2012
Donnerstag, den 13.12.2012

je von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Ort: Industrie- und Handelskammer Limburg
Walderdorffstraße 7
65549 Limburg, Lahn

Referenten:

Marc Geilenkirchen, IHK Limburg

Martin Kaiser, Landkreis Limburg-Weilburg (Fachbereich V –Jugend, Schule und Soziales)

Dr. Kerstin Herfen, Landkreis Limburg-Weilburg (Fachbereich VI – Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz)

 

Teilnahmegebühr: 51,00 Euro


Anmeldung:

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular schriftlich an.

Anfragen aus dem IHK-Bezirk Limburg beantworten Ihnen gerne:


Silvia Kremer
Telefon: 06431 / 210 – 160
Telefax: 06431 / 210 – 205
E-Mail: s.kremer@limburg.ihk.de