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Gaststättenunterrichtung

13.12.2012, 08:30 bis 12:30 Uhr

Eine der personenbezogenen Voraussetzungen im Rahmen der Gaststättenerlaubnis ist die Bescheinigung einer IHK, wonach der Antragsteller über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann (gem. § 4 Gaststättengesetz).



Veranstalter/Ansprechpartner:
IHK-Limburg Frau Kremer 06431-201-160
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